Staatsanwaltschaft ermittelt gegen SC Freiburg und EHC Freiburg
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen SC Freiburg und EHC Freiburg

Am vergangenen Dienstag kam es zu Durchsuchungen in Freiburg. Die Abteilung „Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts führte Ermittlungen an mehreren Orten durch, darunter das Europa-Park-Stadion des Fußball-Bundesligisten SC Freiburg. Auch der Eishockey-Klub EHC Freiburg war betroffen.

Rund 20 Beamte waren im Einsatz, um vor Ort Beweise zu sichern. Besonders im Fokus stand das Ordnerbüro im Keller der Fußball-Arena. Mitarbeiter wurden teils in Fahrzeugen des Zolls befragt. Ähnliche Durchsuchungen fanden offenbar beim Eishockey-Verein statt.

Vorwurf: Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt. Martina Wilke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Freiburg, erklärte, dass es sich um ein Verfahren handelt, das durch einen begründeten Verdacht ausgelöst wurde. Die Untersuchungen wurden richterlich angeordnet.

Laut Berichten sollen Ordner ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten haben. Überstunden sollen über Dritte in bar ausgezahlt worden sein. Teilweise wurden Mitarbeiter nach Fußballspielen direkt weiter zum Eishockey-Klub geschickt, wenn sich die Spieltage überschnitten.

Kooperation und Zurückweisung der Vorwürfe

Sowohl der SC Freiburg als auch der EHC Freiburg äußerten sich zu den Ermittlungen. Der SC Freiburg teilte mit, dass man eng mit den Behörden zusammenarbeite. Michael Müller, Präsident des EHC Freiburg, betonte hingegen: „Wir halten die Vorwürfe für unbegründet.“

Berichten zufolge steht möglicherweise ein Verstoß gegen die Aufsichtspflichten der Verantwortlichen beider Klubs im Raum. Ob die Anschuldigungen gerechtfertigt sind, bleibt abzuwarten.

Ermittlungen laufen

Eine eidesstattliche Erklärung eines Zeugen soll die Vorgänge belegen. Dennoch bleibt unklar, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Die Ermittlungen dauern an, und ein Ergebnis ist bisher nicht absehbar.