Die Regeln für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck werden an Flughäfen wieder verschärft. Besonders betroffen ist der Frankfurter Flughafen, wo ab September striktere Vorschriften gelten. Diese Änderung ist eine Reaktion auf neue Sicherheitsvorgaben der Europäischen Union (EU), die Zweifel an der Zuverlässigkeit der modernen CT-Scanner äußert.
Gründe für die Verschärfung der Vorschriften
Der Hintergrund dieser Entscheidung ist auf Bedenken der EU bezüglich der Zuverlässigkeit der neuartigen CT-Scanner zurückzuführen. Diese Scanner, die ursprünglich eingeführt wurden, um die Sicherheitskontrollen zu beschleunigen und den Passagieren mehr Komfort zu bieten, stehen nun unter verstärkter Beobachtung. Die EU hat Sicherheitsbedenken geäußert und daraufhin strengere Vorgaben für den Umgang mit Flüssigkeiten im Handgepäck festgelegt.
Neue Regelungen ab September
Ab September dürfen an den Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen und an anderen Flughäfen mit CT-Scannern nur noch Flüssigkeiten in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitgeführt werden. Diese Behälter müssen in wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeuteln mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sein. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Sicherheitskontrollen müssen diese Beutel jedoch nicht mehr aus dem Handgepäck entnommen werden. Auch elektronische Geräte können in den modernen Scannern im Handgepäck verbleiben, was den Kontrollvorgang beschleunigen soll.
CT-Scanner und ihre Rolle bei Sicherheitskontrollen
Die Einführung von CT-Scannern an Flughäfen wurde ursprünglich begrüßt, da sie die Effizienz der Sicherheitskontrollen steigern sollten. Diese Scanner, die auf der Computer-Tomographie-Technik basieren und aus der medizinischen Bildgebung bekannt sind, können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäcks erstellen. Dadurch schien die Notwendigkeit, Flüssigkeiten und elektronische Geräte separat zu überprüfen, überflüssig zu werden.
Ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt erklärte, dass durch die neuen Scanner auch größere Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck verbleiben konnten. Dies ist nun jedoch vorerst nicht mehr möglich, da die EU ihre Sicherheitsvorgaben verschärft hat.
Forderungen nach einer Überprüfung der Technik
Angesichts der neuen Sicherheitsvorgaben hat der Flughafen-Verband ADV eine schnelle Überprüfung der CT-Scanner-Technologie gefordert. Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des ADV, betonte die Notwendigkeit, sicherheitsrelevante Maßnahmen zügig durchzuführen, um den bisherigen Status quo wiederherzustellen. Die Flughäfen streben danach, das Reisen sowohl sicher als auch komfortabel zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie die Überprüfung der Technologie verlaufen wird und ob die strikteren Vorschriften in naher Zukunft wieder gelockert werden können.
Modernisierung der Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen
Der Frankfurter Flughafen hatte seine Sicherheitskontrollen erst im Juli weiter modernisiert und neun zusätzliche Sicherheitskontrollstellen mit CT-Technik im Terminal 1 in Betrieb genommen. Der Flughafenbetreiber Fraport erklärte, dass diese Maßnahme den Passagieren in dem hochfrequentierten Bereich schnellere und komfortablere Sicherheitskontrollen ermöglichen soll. Insgesamt sind nun 40 Passagierkontrollen in beiden Terminals des Flughafens mit der neuen Technik ausgestattet. Dennoch bleibt die Einführung der CT-Scanner auf ausgewählte Kontrollspuren beschränkt, und herkömmliche Scanner sind weiterhin weit verbreitet.
Verbreitung herkömmlicher Scanner
Trotz der Einführung moderner CT-Scanner bleibt der Großteil der Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen und anderen deutschen Flughäfen weiterhin mit herkömmlichen Scannern ausgestattet. Am Frankfurter Flughafen nutzen Dreiviertel aller Kontrollspuren noch diese ältere Technik. Bei diesen Sicherheitskontrollen müssen Passagiere weiterhin elektronische Geräte und Flüssigkeitsbeutel aus dem Handgepäck entnehmen und separat vorzeigen.
Ausnahmen von den Flüssigkeitsregeln
Trotz der verschärften Vorschriften gibt es Ausnahmen, die weiterhin bestehen bleiben. Medikamente und flüssige Babynahrung sind von den Flüssigkeitsregelungen ausgenommen. Diese Gegenstände dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden, sofern sie während des Flugs benötigt werden. Passagiere müssen jedoch darauf vorbereitet sein, diese Gegenstände bei den Sicherheitskontrollen gesondert vorzuzeigen.