Seit einigen Jahren haben Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Internet und Telefonie in einer bestimmten Geschwindigkeit. Nun soll das „Recht auf schnelles Internet“ verbessert werden.
Recht auf schnelles Internet seit 2021
Im Jahr 2024 sollte jeder Mensch in Deutschland zumindest über die Möglichkeit für Internet und Telefonie verfügen. Um dies zu gewährleisten, ist seit dem 1. Dezember 2021 das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten Teil des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Obwohl es offiziell noch nicht sehr alt ist, besteht bereits jetzt Bedarf nach einer Verbesserung des „Rechts auf schnelles Internet“. Ein entsprechender Vorstoß existiert bereits.
Aktuelle Regelungen und erste Durchsetzung
Die umgangssprachlich als „Recht auf schnelles Internet“ bekannte gesetzliche Verordnung soll eine ausreichende Mindestversorgung zu einem erschwinglichen Preis sicherstellen. Erst im März dieses Jahres hat die Bundesnetzagentur das Recht erstmals durchgesetzt, nachdem eine Verbraucherbeschwerde über zu hohe Preise eingegangen war. Im Zuge dessen wurde ein bislang unbekannter Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet. Diese umfasst eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sowie eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,7 Mbit/s. Die Latenz des Signals darf dabei nicht mehr als 150 Millisekunden betragen.
Geplante Erhöhung der Geschwindigkeiten
Genau hier soll die Überholung der Vorgaben ansetzen. Das berichtet jetzt unter anderem die „Frankfurter Rundschau“ mit Bezug auf die dpa. Denn während in vielen Teilen Deutschlands deutlich bessere Leistungen sehr einfach zu bekommen sind, kann es in entlegeneren Regionen sogar schlechter aussehen. Gerade für die dort lebenden Menschen soll sich die Verbesserung des Gesetzes lohnen, da sie somit bessere Verbindungen erzwingen können.
Hierzu wollen die Verantwortlichen die Mindestgeschwindigkeit auf 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload erhöhen, wie in einem Schreiben der Bundestags-Koalitionsfraktionen von SPD, FDP und Grünen stehen soll. Das wiederum sorgt dafür, dass sich die Zahl der Haushalte unter dem Minimum ebenfalls erhöht – von zuvor 1,8 auf 2,2 Millionen bundesweit.
Bedeutung der Mobilfunk- und Satelliten-Technologien
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass sich ein Teil der betroffenen Haushalte eigentlich in ausreichender Nähe zu Mobilfunk-Antennen befinden, die die Mindestgeschwindigkeiten bereitstellen können. Auch Satelliten-Internet kann bei der Einhaltung der Vorgaben helfen. Doch ganz gleich, für welchen Weg man sich entscheidet, es muss weiterhin „erschwinglich“ bleiben.
Umsetzung der neuen Geschwindigkeiten in 2024
Schon am kommenden Mittwoch, dem 3. Juli 2024, soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verbesserung abstimmen. Anschließend kann die Bundesnetzagentur die entsprechende Aktualisierung des Gesetzes vornehmen. Bereits zum Spätsommer oder Herbst könnten die Veränderungen voraussichtlich in Kraft treten.
Regelmäßige Überprüfung und zukünftige Anhebungen
Bei der Bundesnetzagentur überprüft man regelmäßig den Mindestanspruch. Da sich die Anforderungen ständig verändern, sind auch weitere Anhebungen der Mindestgeschwindigkeiten in Zukunft zu erwarten. Wie die Verbraucherzentrale NRW zitiert wird, komme die Erhöhung allerdings zu spät, da sie bereits für 2023 versprochen war.
Grenzen der Mindestversorgung
Grundsätzlich werden Verbraucher auch mit den neuen Werten nur das Nötigste erledigen können. Gerade bei technisch anspruchsvolleren Tätigkeiten wie schnellem Online-Gaming wird es auch zukünftig erhebliche Schwierigkeiten geben. Immerhin sollten Videocalls damit deutlich verbessert werden – besonders wichtig für remote arbeitende Leute.
In Zeiten von immer mehr Breitband- und Glasfaseranschlüssen sind 15 Mbit/s aber ehrlicherweise immer noch sehr wenig. Laut einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur können 75 Prozent aller Haushalte in Deutschland auf bis zu 1000 Mbit/s zugreifen. Die weitverbreiteten und beliebten 100 Mbit/s erreichen sogar einen Anteil von 93 Prozent.