ARD und ZDF: Verfassungsbeschwerde wegen Rundfunkbeitrag
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ARD und ZDF: Verfassungsbeschwerde wegen Rundfunkbeitrag

ARD und ZDF haben angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ziel ist es, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro durchzusetzen. Hintergrund der Beschwerde ist das Ausbleiben eines entsprechenden Beschlusses durch die Bundesländer, was eine pünktliche Anpassung des Beitrags zum 1. Januar 2025 verhindert.

Aktuelle Situation und Forderungen

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit rund neun Milliarden Euro jährlich finanziert. Eine Erhöhung um 58 Cent wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, sich an den KEF-Vorschlägen zu orientieren, haben jedoch noch keinen Beschluss gefasst.

Dringlichkeit der Entscheidung

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen Mitte Dezember erneut über die Erhöhung beraten. ARD und ZDF sehen jedoch die Zeit drängen und haben mit der Verfassungsbeschwerde den Druck erhöht. Der Vorsitzende der ARD, Kai Gniffke, betonte die Bedeutung einer rechtzeitigen Entscheidung, um die journalistische Unabhängigkeit langfristig zu sichern.

Begründung der Verfassungsbeschwerde

Kai Gniffke erklärte, dass der Schritt, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, zwar schwerfalle, jedoch notwendig sei. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen das Verfahren zur Beitragsfestsetzung als verletzt an. Dies gefährde die staatsferne Finanzierung und damit die Rundfunkfreiheit. „Recht und Gesetzestreue kennen keine Kompromisse“, so Gniffke.