Laut Ihrer Renteninformation sollen Sie 2000 Euro Rente bekommen? Dann sollten Sie wissen, dass nicht der gesamte Betrag bei Ihnen ankommt. Ein Teil geht bereits weg, bevor das Geld auf Ihrem Konto ist.
Renteninformation und Prognosen
Wer mindestens 27 Jahre alt ist, erhält von der Rentenversicherung einmal pro Jahr die sogenannte Renteninformation. Darauf finden Sie sowohl den Termin Ihres frühesten Renteneintritts als auch die zu erwartende Rentenhöhe. Diese Angabe ist eine Prognose und enthält gewisse Unsicherheiten. Je näher die Rente allerdings rückt, desto verlässlicher wird diese Zahl. Angehende Ruheständler können damit relativ gut abschätzen, wie viel Geld ihnen im Alter zur Verfügung stehen wird.
Brutto ist nicht gleich Netto
Was für Lohn und Gehalt gilt, gilt auch für die Rente: Brutto ist nicht gleich Netto! Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Abzügen und rechnen vor, was von einer Bruttorente von 2000 Euro am Ende übrig bleibt.
Abzüge von der Bruttorente
Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Aufwendungen werden prozentual berechnet. Rentner zahlen für die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent - also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Auch diesen tragen Rentner zur Hälfte - etwa ein Prozent.
Den Anteil zur Pflegeversicherung von derzeit 4 Prozent für Kinderlose und 3,4 Prozent für Eltern bezahlen Rentner komplett selbst. Damit gehen ungefähr 12 Prozent monatlich ausschließlich für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch warnt davor, diese Belastung zu unterschätzen: "Die Gesamthöhe der Beiträge kann das Hauptproblem bei der Rente werden", sagt er.
Steuern
Nicht jeder, der eine gesetzliche Rente bezieht, muss darauf tatsächlich Steuern zahlen. Ob das auf einen selbst zutrifft, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie dem Renteneintrittsjahr, Freibeträgen und steuermindernden Ausgaben. Diese Faktoren sind von Person zu Person unterschiedlich.
Wer 2024 erstmals Altersruhegeld bezieht, versteuert davon 83 Prozent. Die restlichen 17 Prozent sind steuerfrei. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 24.000 Euro sind also 19.920 Euro zu versteuern, die übrigen 4080 Euro nicht. Der steuerfreie Rentenanteil bleibt während der gesamten Rentenbezugszeit konstant.
Weil der zu versteuernde Rentenanteil von Jahr zu Jahr ansteigt, bleibt bei Ruheständlern mit einem früheren Renteneintritt mehr von den Bezügen unversteuert. Seit diesem Jahr wächst der zu versteuernde Anteil in 0,5-Prozent-Schritten. Bei einem Renteneintritt 2025 sind es 83,5 Prozent, bei einem Renteneintritt 2026 84 Prozent. Ab 2058 soll die gesamte Rente versteuert werden.
Steuerfreibeträge und Steuerlast
Freibeträge
Es gibt verschiedene Freibeträge, die die Steuerlast mindern. An erster Stelle steht der steuerfreie Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Sonderausgaben, wie Rentner-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, und außergewöhnliche Belastungen, wie Kosten für neue Brillen oder Zahnersatz, senken die Steuerlast weiter.
Auch ein bewilligter Grad der Behinderung (GdB) kann die Steuerlast senken. Bereits ein GdB von 20 bringt einen zusätzlichen Freibetrag von derzeit 384 Euro pro Jahr ein. Je nach Umfang der Behinderung kann der Freibetrag auf 11.900 Euro anwachsen. Den entsprechenden Antrag stellen Betroffene bei ihrem örtlichen Versorgungsamt.
Steuerberechnung
Um die tatsächliche Steuerlast herauszubekommen, werden Grundfreibetrag sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Freibeträge von der zu versteuernden Rente abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, von dem das Finanzamt zwischen 7 und 14 Prozent haben möchte - weniger als zu Erwerbszeiten.
Beispielrechnung
Frau Fischer zeigt, wie die Steuerrechnung aussehen kann. Eine ledige Person mit einer monatlichen Bruttorente von 2000 Euro bei einem Renteneintritt 2024 hat einen steuerpflichtigen Anteil von 83 Prozent. Die jährlichen Renteneinkünfte belaufen sich auf 24.000 Euro, wovon 19.920 Euro zu versteuern sind. Abzüglich der Sonderausgaben in Höhe von maximal 1.900 Euro und außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 500 Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 17.520 Euro. Nach der Grundtabelle für 2024 wären rund 6,5 Prozent Steuern zu zahlen - etwa 1139 Euro pro Jahr oder 95 Euro pro Monat.
Was bleibt am Ende übrig?
Von den angenommenen 2000 Euro aus der Renteninformation sind mindestens 240 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und 95 Euro Steuer abzuziehen. Das sind 335 Euro oder etwa 16,8 Prozent. Von den 2000 Euro Rente bleiben am Ende also rund 1665 Euro im Geldbeutel. Wer einen Sicherheitspuffer einbauen will, sollte ein paar Prozentpunkte mehr in Abzug bringen. Zusätzlich knabbert die Inflation am Geld.
Zukunftsaussichten
Rentenexperte Gasch fasst seine Prognose für gesetzlich Rentenversicherte zusammen: "Die Belastung wird sehr wahrscheinlich steigen." Höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, der bis auf 100 Prozent steigende Steueranteil und Rentenerhöhungen, die die Steuerlast erhöhen, werden die Hauptgründe sein.
Für private Rentenversicherungen gelten abhängig von den Vertragskonditionen andere Regeln. Bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Hinzuverdiensten sowie der privaten Krankenversicherung müssen angehende Rentner ebenfalls anders rechnen. Übrigens: Den Solidaritätszuschlag müssen die wenigsten Bezieher gesetzlicher Rente zahlen, da dieser nur für Gutverdiener fällig wird, die 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlen.