Insgesamt betrifft es rund 1,1 Millionen Spar-Verträge, die in den 1990er und frühen 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Diese Prämiensparverträge waren einst äußerst beliebt, da sie mit attraktiven Prämien und hohen Zinsen warben. Doch eine kleine Fußnote in den Verträgen ermöglichte es den Sparkassen, die Zinssätze einseitig zu senken, was zu erheblichen Verlusten für die Sparer führte.
Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine solche einseitige Zinsanpassung zulasten der Sparer rechtswidrig ist. Dieses Urteil eröffnet etwa 1,1 Millionen Sparern die Möglichkeit, von ihrer Bank Zinsen zurückzufordern. Die potenziellen Rückzahlungen können mehrere Tausend Euro betragen.
Betroffene Verträge
Es handelt sich um Prämiensparverträge, die hauptsächlich von Sparkassen (z. B. „Vorsorgesparen“, „Vermögensplan“) sowie von Volks- und Raiffeisenbanken (z. B. „Bonusplan“, „VRZukunft“) angeboten wurden. Diese Verträge enthalten oft Klauseln, die den Banken erlauben, den Zinssatz einseitig zu ändern, was schon lange umstritten ist.
Verbraucherzentralen im Einsatz
Verbraucherzentralen haben die Problematik dieser Klauseln schon lange erkannt und errechnet, dass den Sparern durchschnittlich rund 4000 Euro an Zinsen entgangen sind. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Klagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden.
Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche
Betroffene Sparer müssen selbst aktiv werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier sind die wesentlichen Schritte:
- Anschreiben an die Bank: Ein einfaches Anschreiben an die Bank verfassen, in dem die Bank aufgefordert wird, eine tabellarische Aufstellung der Zinssatzentwicklungen während der Vertragslaufzeit vorzulegen.
- Formale Bezugnahme auf Urteile: Im Schreiben sollte auf die relevanten Urteile des Bundesgerichtshofs verwiesen werden (Az: XI ZR 140/03, XI ZR 197/09, XI ZR 52/08, XI ZR 361/01, XI ZR 508/15, XI ZR 234/20, XI ZR 257/21).
- Nachzahlung fordern: Die Bank zur Nachzahlung der berechneten Differenz auffordern.
Prognose der Verbraucherschützer
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Banken den Forderungen der Sparer nachkommen werden, ohne dass es zu weiteren Klagen kommt. Die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Nachzahlung wird als hoch eingeschätzt.
Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für die Verbraucher und stärkt deren Rechte gegenüber den Banken. Betroffene Sparer sollten daher nicht zögern, ihre Ansprüche geltend zu machen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, um die ihnen zustehenden Nachzahlungen zu erhalten.