Todesfall im Alter – Was passiert mit der Renten-Zahlung?
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Todesfall im Alter – Was passiert mit der Renten-Zahlung?

Im Alter erhält man in der Regel finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form der Rente. Diese Zahlungen enden jedoch mit dem Tod des Rentenempfängers. Aber was genau passiert danach mit der Rentenzahlung?

Rente bis zum Tod – und dann?

Der Tod ist ein unausweichlicher Teil des Lebens, ebenso wie die Rente ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung im Alter ist. Ab Juli gibt es beispielsweise mehr Geld für Rentner, abhängig von den eingezahlten Beiträgen in die Rentenkasse. Auch wenn Experten ein Missverhältnis in der Zukunft voraussagen, freuen sich viele Arbeitnehmer auf die Rente.

Regelungen nach dem Todesfall

Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Empfänger stirbt. Stirbt jemand beispielsweise am 2. August, wird die Rente für den gesamten Monat August ausgezahlt. Danach enden die Zahlungen. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen zugunsten der Hinterbliebenen.

Witwen- und Witwerrente

Lebens- und Ehepartner haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, vorausgesetzt die Partnerschaft bestand mindestens ein Jahr vor dem Tod. Anspruch auf diese Rente haben Hinterbliebene allerdings nur, wenn sie das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Falls die Rente für den Folgemonat bereits überwiesen wurde, wird dieser Betrag vom Rentenversicherungsträger zurückgebucht. Dieses Geld gilt nicht als Nachlass und darf daher nicht für die Beerdigungskosten verwendet werden.

Antrag auf Hinterbliebenenrente

Um die Hinterbliebenenrente zu erhalten, sollten Witwen und Witwer nach Erhalt der Sterbeurkunde das sogenannte Sterbevierteljahr beantragen. In dieser Zeit wird die Rente für drei Monate weitergezahlt, um genügend Zeit für den Antrag auf Hinterbliebenenrente zu haben.

Höhe der Witwen- und Witwerrente

Die Witwen- oder Witwerrente beträgt etwa 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine Waisenrente, die 40 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt, wenn beide Elternteile verstorben sind oder der alleinerziehende Elternteil stirbt.

Erziehungsrente

Geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine Erziehungsrente, wenn aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist. Diese Rente dient als Ersatz für Kindesunterhalt, wenn der andere Elternteil verstirbt, und entspricht der Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung.