Ulrich Schneider: Sanktionen im Bürgergeld bringen Experten zufolge nichts
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Ulrich Schneider: Sanktionen im Bürgergeld bringen Experten zufolge nichts

Ulrich Schneider, der langjährige Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, äußert sich weiterhin kritisch zu den aktuellen Regelungen des Bürgergeldes, vormals Hartz IV. Schneider, der das Amt bis zum 31. Juli 2024 innehatte und nun Joachim Rock als Vorsitzenden ablöste, setzt sich vehement für eine Erhöhung des Bürgergeldes ein. In einem Interview am 3. August 2024 forderte er eine drastische Anhebung auf 800 Euro für Alleinstehende. Schneider zieht hierbei eine Parallele zwischen den bestehenden Sanktionen für Bürgergeldbezieher und der Prügelstrafe, um seine Forderungen zu untermauern.

Ulrich Schneider: Plädoyer für höhere Leistungen

Ulrich Schneider hat sich seit Jahren gegen die Höhe der Bürgergeld-Leistungen ausgesprochen. Schon im November 2022, kurz vor der Einführung des Bürgergeldes, äußerte er Bedenken, dass die Leistungen nicht ausreichen und an der Realität der Menschen vorbeigehen. Laut Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste das Bürgergeld um 50 Prozent auf mindestens 725 Euro erhöht werden, um effektiv vor Armut zu schützen.

Massiv erhöhte Regelsätze gefordert

In seinem jüngsten Interview mit dem Berliner Tagesspiegel forderte Schneider eine Erhöhung des Bürgergeldes auf 800 Euro für Alleinstehende, was eine Steigerung um mehr als 40 Prozent bedeuten würde. Schneider bezeichnete diese Erhöhung als „maßvoll“. Der frühere Paritätische Vorsitzende wies Einwände zurück, dass solche Erhöhungen für Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt seien, indem er klarstellte, dass es beim Bürgergeld um das Existenzminimum gehe. Er kritisierte, dass der aktuelle Regelsatz durch verschiedene Tricksereien zu niedrig berechnet werde und argumentierte, dass der tatsächliche Bedarf näher bei 800 Euro liege.

Kritik an den bestehenden Sanktionen

Schneider äußerte auch scharfe Kritik an den Sanktionen für Bürgergeldbezieher. Er verglich die Sanktionen mit der Prügelstrafe aus früheren Zeiten und bezeichnete sie als „kontraproduktiv“. Schneider argumentierte, dass Sanktionen bei Menschen, die bereits an einem Punkt der totalen Erschöpfung und Lebensunlust angekommen seien, keinerlei positive Wirkung zeigen. Er betonte, dass solche Maßnahmen nicht nur unethisch seien, sondern auch ineffektiv in Bezug auf die Unterstützung der Betroffenen.

Verpasste kulturelle und notwendige Ausgaben

Schneider hob hervor, dass im aktuellen Bürgergeld-Regelsatz wichtige kulturelle und notwendige Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Er nannte Beispiele wie Tulpensträuße, Weihnachtsbäume und Grabschmuck sowie die Kosten für chemische Reinigungen von Anzügen. Schneider argumentierte, dass diese Ausgaben Teil der kulturellen Normen seien und dass der Regelsatz diese realen Bedürfnisse der Menschen widerspiegeln müsse, um ihnen eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen.

Reformpläne der Ampel-Koalition: Verschärfung der Anforderungen und Sanktionen

Schneiders Forderungen treten in eine Zeit, in der das Bürgergeld unter erheblichem Druck steht. Die Ampel-Koalition hat im Rahmen des Wachstumspakets weitreichende Reformen angekündigt. Diese beinhalten unter anderem eine Erhöhung der Anforderungen an die Empfänger und eine Verschärfung der Sanktionen. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Anforderungen an die Bürgergeldbezieher zu erhöhen und zusätzliche Druckmittel in Form verschärfter Sanktionen einzuführen.