Das Leben unterhalb des Existenzminimums ist eine Herausforderung, der viele Menschen in Deutschland gegenüberstehen. In solchen Fällen bietet die Grundsicherung eine essenzielle Unterstützung, um ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Die Grundsicherung umfasst verschiedene Leistungen, die je nach Lebenssituation unterschiedlich ausfallen können.
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
Wer ist anspruchsberechtigt?
Das Bürgergeld, vormals als Arbeitslosengeld II bekannt, richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Zusätzlich zu dieser finanziellen Notlage müssen Antragsteller grundsätzlich in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Anspruch auf diese Leistung. Dabei wird auch geprüft, ob vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bereits ausgeschöpft wurden.
Wie viel Geld gibt es?
Der aktuelle Regelsatz für das Bürgergeld beträgt 563 Euro pro Monat. Darüber hinaus übernimmt der Staat die angemessenen Miet- und Heizkosten sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Es gibt auch die Möglichkeit, zusätzliche Bedarfe geltend zu machen, beispielsweise für Schwangere oder Alleinerziehende. Weitere Erleichterungen, wie die Befreiung von Rundfunkgebühren und ein Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), stehen oft zusätzlich zur Verfügung.
Welche Einkünfte und welches Vermögen werden angerechnet?
Grundsätzlich werden nahezu alle Einnahmen auf den Leistungsanspruch angerechnet. Dazu zählen Lohn, Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Eine Ausnahme bildet das Pflegegeld. Hinsichtlich des Vermögens gibt es Freibeträge: Im ersten Bezugsjahr darf ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro unberücksichtigt bleiben. Ab dem zweiten Jahr liegt die Vermögensfreigrenze bei 15.000 Euro pro Person. Auch das Einkommen und Vermögen des Partners, der in der Bedarfsgemeinschaft lebt, wird berücksichtigt.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Dies kann auch online über die Plattform www.jobcenter.digital erfolgen. Für die Antragstellung werden verschiedene Nachweise benötigt, darunter ein gültiges Ausweisdokument, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Belege über die Wohnkosten.
Was, wenn sich die Lebensumstände ändern?
Änderungen in der Lebenssituation müssen dem zuständigen Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Dies betrifft zum Beispiel den Aus- oder Einzug von Personen aus der Bedarfsgemeinschaft oder Veränderungen im Einkommen. Auch längere Abwesenheiten, etwa durch Urlaub, müssen abgestimmt werden, da der Anspruch auf Bürgergeld in solchen Fällen entfallen kann.
Grundsicherung im Alter
Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Grundsicherung im Alter richtet sich an Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und deren Einkünfte nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu decken. Anspruchsberechtigt sind demnach alle, die die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug überschritten haben und deren eigene Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Wie viel Geld gibt es?
Der Regelsatz für die Grundsicherung im Alter beträgt ebenfalls 563 Euro pro Monat. Zusätzlich übernimmt der Staat die Kosten für Miete und Heizung in angemessener Höhe sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Auch hier können zusätzliche Bedarfe geltend gemacht werden, zum Beispiel bei einer Gehbehinderung. Darüber hinaus können Empfänger der Grundsicherung im Alter von der Rundfunkgebühr befreit werden und haben unter Umständen Anspruch auf ein kommunales Ticket für den ÖPNV.
Welche Einkünfte und welches Vermögen werden angerechnet?
Auch bei der Grundsicherung im Alter werden grundsätzlich alle Einkünfte auf den Leistungsanspruch angerechnet. Hierzu zählen neben der Rente auch weitere Einkünfte, die eine Person möglicherweise erhält. Einzige Ausnahmen bilden das Pflegegeld und einige andere spezielle Leistungen. Die Vermögensfreigrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person. Darüber hinaus wird auch das Einkommen und Vermögen des in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners berücksichtigt.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Grundsicherung im Alter kann entweder beim zuständigen Sozialamt oder bei der Rentenversicherung gestellt werden. In einigen Fällen ist es möglich, den Antrag online zu stellen, beispielsweise über die Plattform www.sozialplattform.de. Für den Antrag werden Einkommens- und Vermögensnachweise benötigt, gegebenenfalls auch die des Partners.
Was, wenn sich die Lebensumstände ändern?
Änderungen in den Lebensumständen müssen auch hier unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für Veränderungen, die die Zugangsvoraussetzungen betreffen, wie etwa eine Änderung der Einkommensverhältnisse oder ein Wechsel des Wohnorts.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht Personen zu, die das Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln erreichen und dauerhaft erwerbsgemindert sind. Dies bedeutet, dass die Betroffenen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Die Erwerbsminderung muss dabei laut Bundesarbeitsministerium so erheblich sein, dass sie auf unabsehbare Zeit andauert. Anspruchsberechtigt sind zudem nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wie viel Geld gibt es?
Auch bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Darüber hinaus werden die Kosten für Miete und Heizung in angemessener Höhe sowie die Beiträge zur Sozialversicherung vom Staat übernommen. Personen mit einer Gehbehinderung oder anderen besonderen Bedarfen können zusätzliche Leistungen erhalten. Zudem besteht auch hier die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebühr und der Anspruch auf ein kommunales Ticket für den ÖPNV.
Welche Einkünfte und welches Vermögen werden angerechnet?
Wie bei den anderen Formen der Grundsicherung werden auch hier nahezu alle Einkünfte auf den Leistungsanspruch angerechnet, mit wenigen Ausnahmen wie dem Pflegegeld. Die Vermögensfreigrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person. Auch das Einkommen und Vermögen des Partners in der Bedarfsgemeinschaft wird berücksichtigt.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung wird beim zuständigen Sozialamt oder bei der Rentenversicherung gestellt. Auch hier gibt es die Möglichkeit, online über www.sozialplattform.de zu prüfen, ob ein Onlineantrag möglich ist. Neben dem Nachweis über die dauerhafte Erwerbsminderung sind Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich, gegebenenfalls auch die des Partners.
Was, wenn sich die Lebensumstände ändern?
Auch Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsminderung sind verpflichtet, Änderungen in ihren Lebensumständen dem zuständigen Amt mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Rentenhöhe oder andere Einkommensveränderungen, die den Anspruch auf die Leistungen beeinflussen könnten.