Bürgergeld: So viel Geld dürfen Empfänger ohne Abzüge hinzuverdienen
Featured

Bürgergeld: So viel Geld dürfen Empfänger ohne Abzüge hinzuverdienen

Das Bürgergeld, früher als Hartz IV bekannt, ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen mit geringen oder keinen Einkünften unterstützt. Viele Bürgergeld-Empfänger stehen vor der Herausforderung, mit den Regelsätzen ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Ein zusätzlicher Verdienst kann helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder sogar kleine Rücklagen zu bilden. Doch wie viel Geld dürfen Bürgergeld-Empfänger ohne Abzüge hinzuverdienen?

Grundsätzliche Freibeträge beim Bürgergeld

Monatlicher Freibetrag von 100 Euro

Die gute Nachricht für Bürgergeld-Empfänger lautet: Jeder, der das Bürgergeld bezieht, darf monatlich bis zu 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag bleibt vom Einkommen unberührt und wird nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Dies bedeutet, dass der Empfänger die vollen 100 Euro zusätzlich zum Bürgergeld behalten kann. Diese Regelung zielt darauf ab, Menschen zu ermutigen, kleinere Nebenverdienste zu erzielen, ohne dass sie sofort eine Kürzung ihrer Leistungen befürchten müssen.

Minijob und erweiterter Freibetrag

Für Bürgergeld-Empfänger, die einen Minijob ausüben, gibt es eine Erweiterung des Freibetrags. Ein Minijob ist in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung, bei der man bis zu 520 Euro im Monat verdienen kann. Übt man im Rahmen des Bürgergeld-Bezugs einen solchen Minijob aus, erhöht sich der Freibetrag auf insgesamt 187,60 Euro. Diese Erhöhung ergibt sich folgendermaßen: Von den ersten 100 Euro des Einkommens werden 20 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags, bis zu einem Verdienst von 538 Euro, nicht angerechnet.

Eine Beispielrechnung, die von der Caritas veröffentlicht wurde, verdeutlicht dies: Bei einem Einkommen von 538 Euro aus einem Minijob verbleiben nach Abzug der angerechneten Beträge insgesamt 187,60 Euro beim Empfänger. Dieser Betrag setzt sich aus den anrechnungsfreien 100 Euro und den 87,60 Euro (20 Prozent von 438 Euro) zusammen.

Weitere Freibeträge bei höheren Einkommen

Zusätzliche Einkünfte zwischen 538 und 1.000 Euro

Verdient ein Bürgergeld-Empfänger mehr als 538 Euro, gelten andere Regelungen. Zwischen 538 Euro und 1.000 Euro werden 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags nicht angerechnet. Beispiel: Ein Bürgergeld-Empfänger, der monatlich 800 Euro verdient, darf von den 262 Euro (800 Euro minus 538 Euro) weitere 30 Prozent, also 78,60 Euro, behalten. Diese Summe wird zu den 187,60 Euro aus dem Minijob hinzugefügt, was zu einem Gesamtfreibetrag von 266,20 Euro führt.

Einkünfte zwischen 1.000 und 1.200 Euro

Bei Einkünften zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro liegt der Freibetrag niedriger, aber es bleibt immer noch ein Teil des zusätzlichen Einkommens anrechnungsfrei. Hier werden 10 Prozent des Betrags, der über 1.000 Euro liegt, nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Beispiel: Bei einem Einkommen von 1.100 Euro würden weitere 10 Euro anrechnungsfrei bleiben, was den Freibetrag auf 276,20 Euro erhöht. Diese Regelung berücksichtigt immer das Netto-Einkommen, das nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt.

Ausnahmen und besondere Regelungen

Sonderregelungen für Schüler und Studenten

Für bestimmte Gruppen von Bürgergeld-Empfängern gibt es zusätzliche Ausnahmeregelungen. Schüler und Studenten, die in einem Bürgergeld-Haushalt leben, unter 25 Jahre alt sind und einen Minijob ausüben, dürfen ihren gesamten Lohn von derzeit 538 Euro ohne Abzüge behalten. Diese Regelung soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums eigene Einkünfte zu erzielen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Sozialleistungen ihrer Familie hat. Auch Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt unberücksichtigt, was Schülern ermöglicht, ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig ihre Zukunft zu sichern.

Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern

Lebt man in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind, gelten ebenfalls besondere Regeln. In diesem Fall darf man anstatt 1.200 Euro sogar bis zu 1.500 Euro dazuverdienen, wobei 10 Prozent des Betrags über 1.000 Euro anrechnungsfrei bleiben. Der höchstmögliche Freibetrag, den ein Bürgergeld-Empfänger in diesem Fall erreichen kann, liegt bei 376,20 Euro. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Empfänger monatlich 1.500 Euro netto verdient und ein minderjähriges Kind in seinem Haushalt lebt. Diese Regelung soll Familien mit Kindern finanziell entlasten und ihnen mehr Spielraum für notwendige Ausgaben geben.