Neue Vorschriften für Überweisungen ab 2025
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Neue Vorschriften für Überweisungen ab 2025

Im Jahr 2025 treten wichtige Änderungen für Bankkunden in Kraft, die das Überweisen von Geld grundlegend verändern werden. Ab Ende Oktober müssen Banken Geldtransfers in Echtzeit ermöglichen. Dies bringt sowohl Vorteile als auch neue Anforderungen mit sich.

Überweisung in Echtzeit – Was sich ändert

Bisher konnten Überweisungen je nach Bank mehrere Tage dauern. Obwohl einige Banken bereits Echtzeitüberweisungen empfangen können, ist das Versenden von Geld in Sekundenschnelle oft noch mit hohen Gebühren verbunden. Dies führte dazu, dass viele auf Alternativen wie PayPal oder Klarna zurückgriffen. Mit den neuen Vorschriften soll sich das ändern.

Ab Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen in der Eurozone die Möglichkeit anbieten, Geld in Echtzeit zu überweisen. Diese Sofortüberweisungen müssen dabei genauso günstig sein wie herkömmliche Überweisungen, die in der Regel kostenfrei sind. Das bedeutet, dass Kunden in nur zehn Sekunden Geld an ein anderes Konto senden und empfangen können, unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit.

Risiken bei der Echtzeitüberweisung

Die Geschwindigkeit der Überweisungen birgt jedoch auch Risiken. Da die Überweisungen innerhalb von Sekunden abgeschlossen sind, könnte ein versehentlich falsch eingegebenes Konto schwerwiegende Folgen haben. Das Geld könnte auf einem falschen Konto landen, und es bleibt wenig Zeit, diesen Fehler zu korrigieren.

Empfängerüberprüfung durch die Banken

Um diese Risiken zu minimieren, müssen Banken künftig eine Empfängerüberprüfung durchführen. Das bedeutet, dass die IBAN des Empfängers mit dem angegebenen Namen abgeglichen wird. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, wie beispielsweise wenn der Name nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, muss die Bank den Kunden vor Abschluss der Überweisung darüber informieren. Diese Maßnahme dient dazu, sowohl die Sicherheit zu erhöhen als auch Betrugsversuche zu verhindern.

Die neue Regelung betrifft alle Banken in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Euro-Transaktionen tritt die Pflicht zur Empfängerüberprüfung im Oktober 2025 in Kraft. Für Banken, die mit Fremdwährungen arbeiten, gilt eine verlängerte Frist bis Juli 2027.

Folgen bei Nichterfüllung der Prüfung

Die Empfängerüberprüfung wird nicht nur für Sofortüberweisungen, sondern auch für Standardüberweisungen verpflichtend. Sollte eine Bank diese Überprüfung nicht durchführen, haftet sie für alle daraus entstehenden Schäden. In einem solchen Fall muss die Bank den fehlgeleiteten Betrag umgehend erstatten und das Konto des Kunden auf den Stand zurücksetzen, den es vor der fehlerhaften Überweisung hatte.