Steuerklassen-Reform und Elterngeld: Eine Herausforderung für Familien
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Steuerklassen-Reform und Elterngeld: Eine Herausforderung für Familien

Die geplante Reform der Steuerklassen durch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bringt erhebliche finanzielle Konsequenzen für junge Eltern mit sich. Insbesondere könnte das Elterngeld, eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in der frühen Phase nach der Geburt eines Kindes, erheblich sinken.

Auswirkungen auf das Elterngeld

Das Bundesministerium der Finanzen plant, die bisherigen Steuerklassen III und V abzuschaffen und durch die Steuerklasse IV für beide Partner zu ersetzen. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes, das auf Grundlage des Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet wird. Bisher nutzten viele Ehepaare die Möglichkeit, durch einen Wechsel in die Steuerklasse III und V das Nettogehalt zu optimieren und somit auch das Elterngeld zu erhöhen.

Die Lohnsteuerhilfevereine warnen jedoch, dass durch die Reform erhebliche finanzielle Nachteile für Familien entstehen könnten. Konkret könnte das Elterngeld um bis zu 200 Euro pro Monat niedriger ausfallen, was besonders in der sensiblen Phase der Familiengründung problematisch ist.

Berechnungsbeispiele und mögliche Verluste

Die Folgen der Reform lassen sich an konkreten Beispielen verdeutlichen:

  • Ehepartner, die beide je 21.984 Euro im Jahr verdienen, könnten zukünftig nur noch 815 Euro statt bisher 876 Euro Elterngeld erhalten.
  • In einem Szenario, in dem die Mutter 30.778 Euro und der Vater 56.424 Euro verdient, sinkt das Elterngeld von 1.237 auf 1.097 Euro.
  • Bei einem Bruttojahresverdienst von 48.000 Euro der Mutter und 56.424 Euro des Vaters fällt das Elterngeld sogar von 1.800 Euro auf 1.605 Euro.

Steuerklassenwechsel und Elterngeldoptimierung bisher

Bisher nutzten viele Eltern die Möglichkeit, kurz vor der Geburt die Steuerklassen zu wechseln. Die Frau, oft mit geringerem Einkommen, wechselte in die günstigere Steuerklasse III, während der Mann in die Steuerklasse V ging. Dadurch stieg das Nettogehalt der Frau und damit auch die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes. Dieses Vorgehen war eine weitverbreitete Methode, um die finanziellen Belastungen durch den Verdienstausfall nach der Geburt zu verringern.

Mit der geplanten Abschaffung dieser Steuerklassen entfällt jedoch die Möglichkeit, durch einen Steuerklassenwechsel das Elterngeld zu optimieren. Das könnte zu einer deutlichen Verschlechterung der finanziellen Situation von Familien führen.

Kritik an der Reform

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine äußerte deutliche Kritik an der geplanten Reform. In einer Stellungnahme für eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages wurde vor den erheblichen finanziellen Nachteilen für Familien gewarnt. Die Reform führe zu einer "Schlechterstellung von Familien in der ausgesprochen sensiblen Phase der Familienplanung".

Diese Kritik wird von vielen Eltern geteilt, die sich aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten ohnehin schon großen finanziellen Herausforderungen gegenübersehen. Eine Kürzung des Elterngeldes könnte für viele Familien eine zusätzliche Belastung darstellen.