Eine unbezahlte Rechnung kann im Alltag leicht übersehen werden, doch spätestens bei einer Mahnung sollten Verbraucher handeln. Viele fragen sich, ob eine solche Mahnung bereits einen Schufa-Eintrag zur Folge hat. Die Antwort ist klar: Eine Mahnung allein führt nicht direkt zu einem Eintrag bei der Schufa.
Wie funktioniert die Schufa?
Die Schufa bewertet die finanzielle Zuverlässigkeit von Verbrauchern, was bei Kreditanträgen oder Wohnungsanmietungen relevant wird. Sie sammelt Informationen über die Zahlungsmoral und erstellt auf dieser Basis einen Score. Ein unzureichender Score kann dazu führen, dass Kreditanträge abgelehnt oder Mietverträge nicht zustande kommen.
Wann erfolgt ein Schufa-Eintrag?
Unternehmen dürfen eine offene Forderung nicht sofort an die Schufa melden. Erst wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, ist eine Meldung erlaubt. Hierzu zählen:
- Die Forderung ist fällig und wurde mindestens zweimal schriftlich gemahnt.
- Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung müssen vier Wochen vergangen sein.
- In mindestens einer Mahnung wird auf eine mögliche Übermittlung an die Schufa hingewiesen.
- Die Schuldnerin oder der Schuldner hat der Forderung nicht widersprochen.
Forderung anerkannt oder gerichtliche Entscheidung?
Schneller kann eine Meldung erfolgen, wenn der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkennt oder ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigt hat.
Auswirkungen auf den Schufa-Score
Ein Schufa-Eintrag aufgrund offener Forderungen wirkt sich negativ auf den Score aus. Der Eintrag wird erst nach vollständiger Zahlung und nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gelöscht, was bedeutet, dass sich die Bewertung langfristig verbessern kann.