Verkaufen Sie häufig auf Plattformen wie eBay oder erhalten Aufwandsentschädigungen für gelegentliche Hilfeleistungen? Ab einem bestimmten Betrag sind solche Nebeneinkünfte steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Unterlassen Sie die Angabe, drohen empfindliche Strafen.
Grenzbeträge und Steuerpflicht
Für private Verkäufer und Vermieter gibt es klare Grenzen. Liegt Ihr Gewinn aus Online-Verkäufen über 600 Euro jährlich oder erzielen Sie Einkünfte aus Vermietungen, die über 410 Euro jährlich liegen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und diese Einnahmen anzugeben.
Abgabefristen und mögliche Folgen bei Verspätungen
Die Einhaltung der Abgabefristen ist entscheidend. Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge und Zinsen fällig werden. Es ist ratsam, diese Fristen sorgfältig zu beachten, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Strafen bei unvollständigen oder falschen Angaben
Wer Einnahmen nicht korrekt angibt, riskiert harte Sanktionen. Steuervergehen können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen geahndet werden. Auch bereits der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar und kann Konsequenzen nach sich ziehen.
Selbstanzeige als Möglichkeit bei schwerwiegenden Fällen
Bei erheblichen Steuervergehen gibt es die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige einer Strafe zu entgehen. Die Selbstanzeige muss jedoch vollständig und rechtzeitig erfolgen und sämtliche steuerrelevanten, unverjährten Tatbestände umfassen. Zuzüglich müssen offene Steuern samt Zuschlägen schnellstmöglich beglichen werden.