Am Mittwoch, den 28. August 2024, stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) seinen überarbeiteten Gesetzentwurf zum „Gesunden Herz“ vor. Dieser Entwurf, der als „Gesundes-Herz-Gesetz“ bekannt geworden ist, hat bereits für erheblichen Aufruhr gesorgt. Die Kernziele des Gesetzes sind es, Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu bekämpfen und die Prävention zu stärken. In der öffentlichen Diskussion wurden insbesondere die Pläne zur Verordnung von Cholesterinsenker für Kinder und regelmäßige Check-ups in der Kritik hervorgehoben.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der „Gesunde-Herz-Gesetz“-Entwurf ist Lauterbachs Versuch, die stark steigenden Zahlen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu bekämpfen. Im April 2024 präsentierte Lauterbach seine Pläne auf dem BILD-Herzgipfel, was einen Sturm der Entrüstung auslöste. Die Hauptkritik richtete sich gegen die vermeintliche Überbetonung medikamentöser Maßnahmen und Check-ups anstelle von echten Präventionsstrategien wie gesünderer Ernährung und mehr Bewegung. Lauterbach wies darauf hin, dass bis zu 90 Prozent der Herzerkrankungen durch geeignete Maßnahmen verhindert werden könnten.
Hauptpunkte des „Gesunden-Herz-Gesetzes“
1. Regelmäßige Herz-Check-ups
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung regelmäßiger Herz-Check-ups als Kassenleistung. Diese sollen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren durchgeführt werden. Ziel dieser Check-ups ist es, frühzeitig Risikofaktoren zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Prävention zu treffen. Diese regelmäßigen Untersuchungen sollen dazu beitragen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Therapien einzuleiten.
2. Cholesterinsenker für Kinder
Ein besonders umstrittener Punkt des Gesetzes ist die geplante Verschreibung von Cholesterinsenker (Statinen) an Kinder ab 5 Jahren in bestimmten Risikokonstellationen. Lauterbach argumentierte, dass eine frühzeitige Behandlung bei Kindern mit familiärer Belastung notwendig sei, um langfristige gesundheitliche Schäden zu verhindern. Dies wurde jedoch von vielen Experten als zu früh und potenziell problematisch angesehen.
3. Erweiterung der Kostenübernahme für Rauchentwöhnung
Zusätzlich sieht das Gesetz eine Ausweitung der Kostenübernahme für Medikamente zur Rauchentwöhnung vor. Dies soll den Zugang zu Hilfsmitteln erleichtern, die dabei helfen, das Rauchen aufzugeben, was einen erheblichen Beitrag zur Herzgesundheit leisten kann.
4. Früherkennung von Fettstoffwechselstörungen bei Kindern
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder Anspruch auf Früherkennungstests für Fettstoffwechselstörungen erhalten. Dies soll dazu beitragen, das Risiko von Herzinfarkten frühzeitig zu ermitteln und geeignete Präventionsmaßnahmen einzuleiten.
Kritische Stimmen und Anpassungen
Die ursprünglichen Pläne von Lauterbach, insbesondere die Verschreibung von Statinen an Kinder, stießen auf erhebliche Kritik. Gesundheitsexperten bemängelten, dass anstelle von medikamentösen Maßnahmen wie der Verabreichung von Statinen ein stärkerer Fokus auf Prävention durch Lebensstiländerungen gelegt werden sollte. Sie argumentieren, dass eine Verbesserung der Ernährung und mehr Bewegung effektiver sei als das Verabreichen von Medikamenten.
In Reaktion auf die Kritik wurde der Entwurf laut Berichten von „Politico“ an kritischen Stellen entschärft. Der ursprüngliche Plan zur flächendeckenden Verordnung von Statinen wurde geändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nun über die Verschreibung von Statinen in bestimmten Risikokonstellationen entscheiden. Diese Anpassung wurde vorgenommen, um den Bedenken der Kritiker entgegenzukommen und die Umsetzung des Gesetzes an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen.
Politische Reaktionen
CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge
Tino Sorge, CDU-Gesundheitsexperte, begrüßte die Überarbeitungen des Gesetzes und lobte Lauterbach dafür, „von der Ampel und der medizinischen Fachwelt zur Ordnung gerufen worden zu sein“. Sorge betonte die Wichtigkeit der Prävention durch gesündere Ernährung, mehr Bewegung und bessere Aufklärung, anstatt sich auf die massenhafte Verordnung von Medikamenten zu konzentrieren. Er sieht den Vorschlag, mehr Präventionsmaßnahmen zu integrieren, als positiven Schritt in die richtige Richtung.
FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus
Christine Aschenberg-Dugnus, Gesundheitspolitikerin der FDP, äußerte sich ebenfalls positiv über die Überarbeitungen des Gesetzes. Sie bezeichnete es als „erfreulich“, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die „breite Kritik“ eingegangen sei. Aschenberg-Dugnus wies jedoch darauf hin, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch notwendig sein könnte, weitere Anpassungen vorzunehmen, um die besten Ergebnisse für die Bevölkerung zu erzielen.