Im deutschen Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin gab es kürzlich Aufregung: Aufgrund einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Krankmeldungen besuchten einige Vorgesetzte die betroffenen Mitarbeiter zu Hause. Offiziell wurde betont, dass die Besuche nicht dazu dienten, Forderungen zu stellen oder Kritik zu äußern. Stattdessen sollte lediglich gefragt werden, wie es den Betroffenen geht und ob sie Unterstützung benötigen.
Dies wirft jedoch eine wichtige Frage auf: Darf der Chef überhaupt kontrollieren, ob man wirklich krank ist? Was müssen Arbeitnehmer wissen, wenn der Chef plötzlich vor der Tür steht? Und was passiert, wenn man während einer Krankmeldung beim Einkaufen oder im Fitnessstudio gesehen wird?
Hausbesuche des Chefs – Was ist erlaubt?
Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt, dass Arbeitgeber grundsätzlich Hausbesuche machen oder den Mitarbeiter anrufen dürfen, wenn dieser krankgeschrieben ist. Arbeitnehmer sind jedoch nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen oder ans Telefon zu gehen.
Sollte der Arbeitgeber den Verdacht haben, dass der Mitarbeiter nicht wirklich krank ist, kann er dies der Krankenkasse melden. Der medizinische Dienst überprüft dann den Fall und führt eventuell einen eigenen Anruf oder Besuch durch. Aber auch hier gilt: Der Arbeitnehmer muss nicht reagieren.
Detektiveinsätze bei Verdacht – Was droht?
Besteht der begründete Verdacht, dass ein Angestellter sich krankmeldet, um in dieser Zeit woanders zu arbeiten, darf der Arbeitgeber sogar einen Detektiv beauftragen. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Mitarbeiter die Kosten der Detektei tragen und es droht eine fristlose Kündigung. Ein begründeter Verdacht könnte zum Beispiel dann vorliegen, wenn sich ein Arbeitnehmer regelmäßig an bestimmten Tagen krankmeldet oder eine Krankschreibung in einer weit entfernten Stadt ausgestellt wurde.
Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Verdacht unbegründet war, kann der Mitarbeiter sogar Schmerzensgeld fordern, falls er unrechtmäßig überwacht wurde.
Einkaufen und Fitnessstudio während der Krankmeldung – Ist das erlaubt?
Viele fragen sich: Was passiert, wenn der Chef mich im Supermarkt oder Fitnessstudio sieht, während ich krankgeschrieben bin? Laut Mutschke ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer nichts tut, was der Genesung schadet. Es gibt jedoch keine allgemeine Pflicht zur Bettruhe. Lebensmittel einkaufen oder Sport treiben ist erlaubt, sofern der Arzt nicht ausdrücklich davon abrät.
Psychische Belastungen als Krankheitsursache – Ein Gespräch kann helfen
Mutschke rät Arbeitgebern, bei wiederholten Krankmeldungen das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu suchen. Oftmals spielen psychische Belastungen eine Rolle, beispielsweise Unzufriedenheit mit dem Job oder Überforderung durch das Arbeitspensum. Dieses Gespräch sollte jedoch idealerweise nach der Krankschreibung und unter vier Augen am Arbeitsplatz stattfinden.