Bundestag Verabschiedet Krankenhaus-Reform: Das Ändert Sich Für Patienten
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Bundestag Verabschiedet Krankenhaus-Reform: Das Ändert Sich Für Patienten

Der Bundestag hat der Krankenhaus-Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zugestimmt. Das Gesetzespaket sieht eine grundlegende Umstrukturierung des Krankenhauswesens vor. Ziel ist es, die Anzahl der Krankenhäuser zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die Reform soll ab Januar 2025 schrittweise umgesetzt werden.

Neue Qualitätsanforderungen für Kliniken

Die Reform legt strenge Qualitätskriterien fest, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um komplexe Operationen wie Darmkrebs-Eingriffe durchführen zu dürfen. Dies soll verhindern, dass unzureichend geübte Chirurgen in kleinen Kliniken schwierige Eingriffe vornehmen. Kleine Kliniken sollen sich künftig auf Notfallbehandlungen und kleinere Eingriffe konzentrieren.

Finanzierung und Unterstützung für kleine Kliniken

Krankenhäuser sollen nicht mehr nur für durchgeführte Behandlungen, sondern auch für die Bereitstellung von Ressourcen finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, die Durchführung unnötiger Operationen aus finanziellen Gründen zu verhindern. Speziell für Kliniken in ländlichen Gebieten sind zusätzliche Zuschüsse geplant, um die medizinische Versorgung dort sicherzustellen. Lauterbach betont, Deutschland habe zwar die teuerste Krankenhausversorgung in Europa, die Qualität sei jedoch nur mittelmäßig.

Unklare Zukunft für viele Krankenhäuser

Noch ist unklar, welche und wie viele Krankenhäuser schließen müssen. Fest steht jedoch, dass mehrere Hundert der insgesamt 1700 Kliniken von der Reform betroffen sein werden. Die Opposition übt scharfe Kritik: Tino Sorge (CDU/CSU) äußerte, dass das „unkontrollierte Kliniksterben“ weitergehe und es für viele dringend benötigte Krankenhäuser keine Planungssicherheit gebe.

Anfahrtszeiten und Versorgungssicherheit

Die Reform sieht vor, dass die meisten Krankenhäuser innerhalb von 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein sollen. Keine Klinik soll weiter als 40 Minuten entfernt sein, mit Ausnahme von Spezialkliniken.

Finanzielle Auswirkungen und steigende Beiträge

Die Umsetzung der Reform erfordert einen Fonds von 50 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre, um die Umstrukturierung und den Umbau der Krankenhäuser zu finanzieren. Die Krankenkassen werden die Hälfte der Kosten tragen, was sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte betrifft. Bereits zum Jahreswechsel werden die Krankenkassenbeiträge um 0,8 Prozentpunkte steigen, was zu weiteren Erhöhungen führen könnte.

Kritik an Zentralisierung und „Planwirtschaft“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Reform scharf. Laut Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, führe die Reform nicht zu einer besseren Versorgung, sondern zu einer „kalten Marktbereinigung“, die viele Krankenhausstandorte gefährde. Die Reform fördere die Zentralisierung, Rationierung und eine Bürokratisierung des Gesundheitssystems.

Widerstand aus den Bundesländern

Auch die Bundesländer zeigen sich unzufrieden mit den strengen Vorgaben der Reform und fühlen sich überrumpelt. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz im November in den Vermittlungsausschuss geht, um Änderungen zu erwirken.

Abstimmungsergebnis im Bundestag

Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD, Linken und BSW stimmten geschlossen gegen die Reform. Trotz der Opposition konnte Lauterbachs Gesetzespaket jedoch verabschiedet werden.