Ein neuer Gesetzesvorstoß, der von Abgeordneten verschiedener Parteien zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten eingebracht wurde, hat heftige Reaktionen in der politischen Landschaft Deutschlands ausgelöst. Besonders CDU-Chef Friedrich Merz äußerte starke Kritik am Bundeskanzler Olaf Scholz, der als Mitunterzeichner des Antrags auftrat.
Merz zeigte sich entsetzt und sagte: „Es ist skandalös, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt und Gemeinsinn spricht, diesen Gruppenantrag mit seiner Unterschrift unterstützt.“ Er warf Scholz vor, ein Thema voranzutreiben, das das Land weiter spalten könnte.
Ein hochsensibles Thema: Paragraf 218 im Fokus
Paragraf 218 des Strafgesetzbuches regelt derzeit, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind. Jedoch bleiben sie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, etwa innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer verpflichtenden Beratung. Auch in Fällen medizinischer Notwendigkeit oder nach Vergewaltigungen ist ein Abbruch nicht strafbar.
Der aktuelle Vorstoß sieht vor, Abtreibungen bis zur zwölften Woche rechtmäßig zu machen, wobei die Beratungspflicht bestehen bleibt, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen. Sollte eine Abtreibung ohne Beratung erfolgen, wäre künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar, nicht die betroffene Frau.
CDU/CSU: Warnung vor gesellschaftlichem Konflikt
Friedrich Merz bezeichnete die Initiative als einen Versuch, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren abzuschaffen – und das kurz vor Ende der Wahlperiode. Er warnte vor den gesellschaftspolitischen Auswirkungen und sprach von einem „unnötigen Großkonflikt“, den Deutschland dadurch erleben könnte.
Debatte polarisiert seit Jahren
Die Diskussion um Paragraf 218 zieht sich seit Jahrzehnten durch die deutsche Politik. Während Befürworter einer Abschaffung für die Selbstbestimmung der Frauen plädieren, betonen Kritiker den Schutz ungeborenen Lebens. Der nun eingebrachte Vorschlag könnte die Kontroversen weiter anheizen.