Dürfen Ärzte Patienten ablehnen oder eine Krankschreibung verweigern?
Featured

Dürfen Ärzte Patienten ablehnen oder eine Krankschreibung verweigern?

Die Frage, ob Ärzte Patienten ablehnen oder Krankschreibungen verweigern dürfen, ist oft Gegenstand kontroverser Diskussionen. Sowohl Patienten als auch Ärzte haben Rechte und Pflichten, die das Verhältnis regeln. Dieser Überblick zeigt, unter welchen Bedingungen Ärzte handeln können und welche Regeln dabei gelten.

Ablehnung neuer Patienten: Wann ist das erlaubt?

Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten

Für privat Versicherte steht es Ärzten frei, neue Patienten anzunehmen oder abzulehnen. Anders sieht es bei gesetzlich Versicherten aus: Grundsätzlich besteht eine Behandlungspflicht. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis überlastet ist und die vorgeschriebene Patientenzahl der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits erreicht wurde.

Notfälle als Sonderfall

In medizinischen Notfällen besteht immer eine Behandlungspflicht – unabhängig von der Versicherungsart des Patienten. Kein Arzt darf in solchen Fällen eine Behandlung verweigern.

Beendigung bestehender Behandlungsverhältnisse

Gründe für Behandlungsabbrüche

Ein Arzt kann ein bestehendes Behandlungsverhältnis beenden, wenn schwerwiegender Vertrauensverlust oder unzumutbares Verhalten des Patienten vorliegt. Dazu zählen wiederholte Aggressivität oder beleidigendes Verhalten. Eine Weiterbehandlung ist in solchen Fällen nicht verpflichtend.

Rechtliche Grundlage

Das Recht des Arztes, ein Behandlungsverhältnis zu beenden, basiert auf dem Vertrauensprinzip. Fehlt dieses, kann eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt werden.

Urlaubsregelungen für Ärzte

Maximale Abwesenheitsdauer

Kassenärzte dürfen im Jahr bis zu drei Monate abwesend sein. Gründe für eine Praxisschließung können Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder Wehrübungen sein. Eine längere Schließung als eine Woche muss der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet werden.

Regelungen für Vertretungen

Für den Zeitraum der Abwesenheit muss eine Vertretung organisiert und die Patienten entsprechend informiert werden. Dies kann durch Aushänge, Anrufbeantworteransagen oder Informationen auf der Praxis-Website geschehen.

Sonderfall Psychotherapie

Psychotherapeuten müssen bei längeren Abwesenheiten individuelle Lösungen finden, da wöchentliche Sitzungen nicht einfach an Vertretungen übertragen werden können. Patienten sollten vor Beginn der Therapie über geplante längere Abwesenheiten informiert werden.

Unangekündigte Praxisschließungen: Was ist erlaubt?

Gründe und Mitteilungspflichten

Unangekündigte Praxisschließungen sind in der Regel auf unvorhergesehene Ereignisse wie Erkrankungen des Arztes zurückzuführen. In solchen Fällen ist das Praxisteam verpflichtet, Patienten über Terminabsagen zu informieren.

Streiks und Praxisschließungen

Streiks sind für Kassenärzte grundsätzlich verboten. Dennoch können Praxen aus Protestaktionen heraus geschlossen werden. In diesen Fällen müssen ebenfalls bestehende Termine abgesagt werden.

Verweigerung von Krankschreibungen

Fachliche Einschätzung des Arztes

Ärzte dürfen Krankschreibungen verweigern, wenn die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gefälligkeitskrankschreibungen sind unzulässig. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen des Arztes.

Abrechnung von Leistungen bei gesetzlich Versicherten

Keine unangekündigten Rechnungen

Für gesetzlich Versicherte dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen, ohne dass sie vorher darüber informiert wurden. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen vorab erklärt und schriftlich bestätigt werden.

Rechte der Patienten

Patienten haben das Recht auf einen Kostenvoranschlag und eine Überlegungsfrist, bevor sie IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen, ob Kosten im Rahmen von Bonusprogrammen übernommen werden.

Einsicht in Behandlungsunterlagen

Recht auf Akteneinsicht

Patienten haben das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen. Diese Einsichtnahme muss unverzüglich und kostenfrei ermöglicht werden. Kopien der Unterlagen können auf Anfrage erstellt werden. Erst bei mehrfachen Anforderungen dürfen Gebühren erhoben werden.