Der Bundestag hat eine bedeutende Änderung im Mutterschutzgesetz beschlossen: Frauen sollen künftig auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz haben. Diese Regelung wurde mit breiter Mehrheit beschlossen und soll den betroffenen Frauen Zeit zur physischen und psychischen Erholung geben.
Schutzraum für Frauen nach Fehlgeburten
Eine Fehlgeburt ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen, die eine Frau durchleben kann. Bislang mussten Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Oft blieb unklar, ob diese gewährt wurde. Mit der neuen Regelung soll sich das ändern: Frauen erhalten gestaffelte Mutterschutzfristen, um ihnen eine angemessene Regenerationszeit zu ermöglichen.
Unterstützung über Parteigrenzen hinweg
Der Gesetzentwurf stammt ursprünglich von der CDU/CSU, wurde jedoch parteiübergreifend unterstützt. SPD, Grüne, FDP und AfD stimmten im Ausschuss gemeinsam für den Vorschlag, der nun im Bundesrat beraten wird. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix bezeichnete die Entscheidung als „längst überfälligen Schritt“, der nicht nur die Belastung nach einer Fehlgeburt anerkenne, sondern auch konkrete Hilfe biete.
Mutterschutzzeiten bisher und in Zukunft
Grundsätzlich umfasst der Mutterschutz bisher sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Für Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, gab es bislang keine entsprechende Schutzfrist. Nun soll sich das ändern – zumindest für Schwangerschaftsverluste ab der 13. Woche.
Inkrafttreten der neuen Regelung
Der Gesetzentwurf wird am 14. Februar im Bundesrat behandelt. Da dort eine Zustimmung als sicher gilt, könnte die neue Regelung bereits am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
Fehlgeburten in Deutschland
Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 6000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Der Großteil der Fehlgeburten – rund 84.000 – tritt jedoch bis zur 12. Schwangerschaftswoche auf. Für diese Fälle bleibt ein Anspruch auf Mutterschutz weiterhin ausgeschlossen.
Die Neuregelung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die gesundheitliche und emotionale Belastung betroffener Frauen anzuerkennen und ihnen angemessene Erholungszeit zu ermöglichen.
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