Ab 2025 treten wichtige Änderungen für die Biotonne in Kraft, die sowohl Eigentümer als auch Mieter betreffen. Falsche Mülltrennung kann dann teuer werden, da Bußgelder drohen.
„Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“
Die „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ bringt entscheidende Neuerungen in der Bioabfallverordnung von 2022. Diese betreffen die korrekte Abfalltrennung für die Biotonne und gelten für alle, die ihren Biomüll von einem Entsorgungsbetrieb abholen lassen.
Hintergrund und Ziel der Gesetzesänderung
Deutschland trennt Müll seit vielen Jahren systematisch. Vor den Häusern stehen Tonnen für Restmüll, Papier, Wertstoffe und Bioabfall. In die Biotonne gehören unter anderem:
- Alte Lebensmittel
- Eierschalen
- Essensreste (am besten in Zeitungspapier eingewickelt)
- Obst- und Gemüsereste
- Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel
- Küchenpapier
- Blumen und Laub
- Gartenabfälle wie Gras und Strauchschnitt
Trotz dieser klaren Vorgaben landen immer wieder sogenannte "Störstoffe" in der Biotonne, was die Kompostierung erschwert.
Das Problem mit der Biotonne
Biomüll kann zu wertvollem Kompost verarbeitet werden. Industriell werden aus einer Tonne Biomüll etwa 500 kg Kompost gewonnen. Dies gelingt jedoch nur, wenn ausschließlich kompostierbare Abfälle in der Biotonne landen. Störstoffe wie Kunststoffe verursachen erhebliche Probleme. Sie können bei der mechanischen Zerkleinerung zu Mikroplastik werden, was die Umwelt schädigt.
Strenge Vorgaben ab 2025
Die Novellierung des Gesetzes ist Teil einer europaweiten Initiative zur Reduzierung von Kunststoffen. Ab Mai 2025 darf Biomüll aus der Biotonne nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten. Entsorgungs- und Kompostierbetriebe müssen diese Vorgabe strikt einhalten, um gesetzeskonform zu handeln.
Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes
Entsorgungsunternehmen und Kommunen werden verstärkt darauf achten, dass die Biotonne korrekt befüllt wird. Bereits 2024 haben viele Kommunen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und Verwarnungen ausgesprochen. Bei falscher Mülltrennung wird die Tonne stehen gelassen, bis die Störstoffe beseitigt sind. Fahrzeuge der Entsorgungsunternehmen sind mit Detektoren ausgestattet, die Metalle im Biomüll erkennen und den Transport der Tonne blockieren können.
Drohende Bußgelder
Ab Mai 2025 könnten Bußgelder verhängt werden. Diese werden von den Kommunen individuell festgelegt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht bei groben Verstößen Strafen von bis zu 2500 Euro vor. Ob ein grober Verstoß vorliegt, muss im Einzelfall juristisch geklärt werden. In der Regel werden die Bußgelder darunter liegen, sind aber dennoch ärgerlich. Zudem ist das Stehenlassen der vollen Biotonne, besonders im Sommer, eine unangenehme Folge.