Ab Juli 2024 tritt eine bedeutende Änderung im Sexualstrafrecht in der Schweiz in Kraft: Der Grundsatz «Nein heißt Nein» wird verbindlich. Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegt dann vor, wenn das Opfer durch Worte, Gesten oder Erstarren seine Ablehnung ausdrückt.
Inkraftsetzung des revidierten Sexualstrafrechts
Im Januar beschloss der Bundesrat, dass das revidierte Sexualstrafrecht ab dem 1. Juli gilt. Dieses Datum wurde in Abstimmung mit den Kantonen festgelegt, um ihnen genügend Zeit zu geben, sich auf die Neuerungen vorzubereiten und die relevanten Behörden entsprechend zu schulen.
Einführung der «Nein heißt Nein»-Regelung
Die Reform bringt die neue Regelung «Nein heißt Nein» mit sich, die im Parlament für kontroverse Diskussionen sorgte. Ablehnung kann künftig nicht nur durch Worte oder Gesten, sondern auch durch den Schockzustand des Opfers – das sogenannte Freezing – ausgedrückt werden.
Schockzustand als Zeichen der Ablehnung
Erstarrt das Opfer aus Angst und ist unfähig, Ablehnung zu äußern oder sich zu wehren, werden Täter ebenfalls wegen Vergewaltigung, sexuellem Übergriff oder sexueller Nötigung bestraft, sofern sie den Schockzustand des Opfers erkannt haben.