Verwaltungsgericht München bestätigt Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz
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Verwaltungsgericht München bestätigt Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz

Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des bayerischen AfD-Landesverbands abgewiesen, womit die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz als rechtens bestätigt wurde. Die Entscheidung wurde am Montag veröffentlicht und ermöglicht es dem Verfassungsschutz, sowohl die Beobachtung fortzusetzen als auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Die Klage der AfD wurde als unbegründet erklärt, da ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Zulässigkeit der Beobachtung vorlägen.

Hintergrund der Beobachtung

Im Juni 2022 entschied der Bayerische Verfassungsschutz, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten. Diese Entscheidung wurde im September 2022 öffentlich bekannt gegeben. Laut Verwaltungsgericht war sowohl die Beobachtung der Partei als auch die Information der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt und bleibt auch weiterhin zulässig.

Reaktionen und rechtliche Schritte der AfD

Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen die Beobachtung und stellte zusätzlich einen Eilantrag, da sie der Ansicht war, der Landesverfassungsschutz sei nicht befugt, die gesamte Partei zu beobachten. Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen. Eine Beschwerde der AfD gegen diese Entscheidung wurde im September 2023 vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof ebenfalls abgelehnt. Allerdings kritisierte der Verwaltungsgerichtshof bestimmte Formulierungen der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, welche den Eindruck erweckten, die AfD sei gesichert extremistisch.

Weitere rechtliche Entwicklungen

Im Mai entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiterhin beobachten darf. Diese Entscheidung unterstreicht die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden hinsichtlich der AfD auf Bundes- und Landesebene.