Kampf gegen häusliche Gewalt: Bundesjustizminister Buschmann lehnt einheitliche Fußfessel-Regeln ab
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Kampf gegen häusliche Gewalt: Bundesjustizminister Buschmann lehnt einheitliche Fußfessel-Regeln ab

In Deutschland wird das Thema häusliche Gewalt zunehmend intensiv diskutiert. Laut Polizeistatistik hat die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2023 zugenommen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat daher betont, dass Täter häuslicher Gewalt konsequent überwacht werden müssen. Hierzu stehe sie im Austausch mit Bundesjustizminister Marco Buschmann. Ein zentrales Instrument der Überwachung könnte die elektronische Fußfessel sein, die bereits in Hamburg und Bayern eingesetzt wird.

Unterschiede in der Regelung der Fußfessel

Der Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Während Hamburg und Bayern bereits die Möglichkeit haben, elektronische Fußfesseln anzuordnen, ist dies in anderen Bundesländern nicht der Fall. Diese Fußfesseln ermöglichen es, den Aufenthaltsort eines Täters zu überwachen und die Polizei zu alarmieren, sollte dieser sich trotz eines Kontaktverbots der Wohnung des Opfers nähern.

Buschmanns Haltung zur bundesweiten Regelung

Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht keine Notwendigkeit für eine bundesweite Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt. Er argumentiert, dass die Zuständigkeit bei den Länderpolizeien liegt und diese selbst entscheiden können, ob sie dieses Instrument nutzen möchten. Buschmann betont, dass sein Ministerium aktiv daran arbeite, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern, beispielsweise durch Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts.

Polizeirecht und die Rolle der Länder

Buschmann argumentiert, dass das Polizeirecht, welches in der Zuständigkeit der Länder liegt, ein geeigneter Rahmen für die Einführung und Umsetzung der elektronischen Fußfessel ist. Er verweist darauf, dass Opfer häuslicher Gewalt sich typischerweise zunächst an die Polizei wenden. Daher sei es sinnvoll, dass die Polizei auch die Entscheidung über die Anordnung einer Fußfessel trifft.

Reaktionen und Forderungen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstützt den Einsatz der elektronischen Fußfessel und verweist auf erfolgreiche Beispiele in Österreich. Sie betont die Notwendigkeit einer konsequenten Durchsetzung und Kontrolle von Annäherungs- und Kontaktverboten, um die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten. Faeser und andere Befürworter argumentieren, dass die elektronische Überwachung es der Polizei ermöglicht, im Ernstfall schneller einzugreifen und somit Gewalt gegen Frauen effektiver zu verhindern.

Statistik zur häuslichen Gewalt

Die Polizeistatistik für das Jahr 2023 zeigt eine erschreckende Zunahme der Fälle häuslicher Gewalt. In Deutschland wurden 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht, was einen Anstieg um 22 Fälle im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Auch unter den Männern gab es 24 Opfer häuslicher Gewalt durch ihre Partner.