Berliner Gericht beschlagnahmt fünf Remmo-Immobilien per Selbstständiges Einzugsverfahren
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Berliner Gericht beschlagnahmt fünf Remmo-Immobilien per Selbstständiges Einzugsverfahren

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass fünf Immobilien, die dem berüchtigten Remmo-Clan gehören, beschlagnahmt werden. Grund dafür ist die Annahme, dass diese Immobilien mit Geld aus Straftaten erworben wurden.

Immobilien des Remmo-Clans in Berlin

Eine der betroffenen Immobilien ist ein Klinkerbau am Hanfgraben in Rudow. Diese und weitere Wohnungen wurden angeblich mit geerbtem Geld gekauft. Der Remmo-Clan, bekannt für seine kriminellen Aktivitäten, verliert nun insgesamt fünf Wohnungen und Grundstücke in Berlin.

Der Remmo-Clan und seine Aktivitäten

Der Remmo-Clan, arabischstämmig und bestehend aus rund 1000 Personen, ist in Berlin berüchtigt. Mitglieder des Clans waren in diverse kriminelle Aktivitäten verwickelt, darunter Überfälle auf die Sparkasse Mariendorf, den Diebstahl einer Goldmünze aus dem Bode-Museum, den Sachsenschatz in Dresden und einen Geldtransporter am Ku’damm. Bereits 2018 wurden 77 Clan-Immobilien im Wert von neun Millionen Euro beschlagnahmt.

Vorgehen gegen Geldwäsche

Obwohl Straftaten und der Erwerb von Immobilien oft mit Geldwäsche in Verbindung gebracht werden, konnte dies dem Clan bisher nicht nachgewiesen werden. Mit dem sogenannten „Selbstständigen Einziehungsverfahren“ gelang es jedoch, die Immobilien in der Eschersheimer Straße (Tempelhof), Am Hanfgraben (Neukölln), in der Rudower Straße und im Goldhähnchenweg (Buckow) zu beschlagnahmen.

Gerichtsurteil und Begründung

Laut Richterin Susann Wettley lebte Karim R., ein Mitglied des Clans, bis Herbst 2015 von Sozialleistungen. Angesichts des Wertes der gekauften Immobilien und seines legalen Einkommens sei dies ein „grobes Missverhältnis“. Die Richterin stellte fest: „Plausibel ist: Die Gelder stammen aus Straftaten.“ Auch wenn Karim R. selbst keine Straftaten begangen haben müsse, sei es wahrscheinlich, dass andere Familienmitglieder dies taten. „Andere legale Geldquellen gab es nicht. Was mit kriminellen Geldern finanziert wurde, ist einzuziehen.“

Reaktion der Verteidigung

Die Anwälte von Karim R. sehen die Situation anders und planen, Revision einzulegen. Der Fall wird somit nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiterverhandelt.