Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Reform des Bundestagswahlrechts aufgehoben. Diese Entscheidung wurde am Montagabend durch ein geleaktes Urteil bekannt, das eigentlich erst am heutigen Dienstag in Karlsruhe veröffentlicht werden sollte. Obwohl die Echtheit des Urteils zunächst als glaubwürdig erschien, gab es bis zur Bestätigung durch das Gericht noch keine offizielle Bestätigung. Der „Spiegel“ war die erste Quelle, die über diese Entwicklungen berichtete. Seit 10.00 Uhr ist es aber nun offiziell und bestätigt.
Ursprung und Verbreitung des Urteils
Die Umstände, unter denen das Urteil ins Internet gelangte, sind noch unklar. Es scheint, dass das Urteil zeitweise über einen nicht geschützten Downloadlink auf der Website des Bundesverfassungsgerichts zugänglich war. Diese Seite ist inzwischen jedoch nicht mehr erreichbar.
Verfassungsrichter bestätigen Reformprinzipien
Im Wesentlichen haben die Verfassungsrichter die Wahlrechtsreform bestätigt. Das mutmaßliche Urteil betont, dass das neue Zweistimmendeckungsverfahren, das bei der kommenden Wahl zum Einsatz kommen wird, das Vertrauen stärken soll, dass die Reform keine Partei benachteiligt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass keine Partei aufgrund der Reform diskriminiert wird und dass die Wahl fair abläuft.
Grundmandatsklausel bleibt bestehen
Jedoch wurde die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel durch das Urteil rückgängig gemacht. Diese Klausel besagt, dass Parteien, die unter fünf Prozent der Zweitstimmen liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen haben, trotzdem in den Bundestag einziehen können. Das Urteil hat entschieden, dass diese Regelung beibehalten wird. Diese Entscheidung ist insbesondere für die CSU von Bedeutung, die im Fall einer Streichung der Klausel bei der nächsten Wahl möglicherweise aus dem Bundestag hätte ausscheiden können, selbst wenn sie die meisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte.
Die Grundmandatsklausel war auch für die Linke von großer Bedeutung, da diese Partei nur durch diese Klausel bei der letzten Bundestagswahl in den Bundestag einziehen konnte. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt sicher, dass die Grundmandatsklausel bestehen bleibt, was bedeutet, dass sowohl die CSU als auch die Linke weiterhin von dieser Regelung profitieren können.
Änderungen durch die Wahlrechtsreform
Die Wahlrechtsreform zielt darauf ab, die Größe des Bundestags erheblich zu reduzieren. Die Richter haben an dieser grundlegenden Reform nichts geändert. Die Reform sieht vor, dass künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben werden. Künftig soll die Stärke einer Partei im Parlament ausschließlich auf ihrem Zweitstimmenergebnis basieren.
Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese zusätzlichen Sitze durfte die Partei behalten, während andere Parteien für diese Mandate Ausgleichsmandate erhielten. Die Reform wird diese Praxis jedoch abschaffen und damit die Art und Weise, wie Mandate im Bundestag vergeben werden, grundlegend verändern.