Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil verkündet, das weitreichende Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Verbraucher haben wird. Künftig muss bei der Angabe von Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage zugrunde gelegt werden. Dies betrifft insbesondere Prospekte und andere Werbematerialien, die Preisnachlässe bewerben.
Hintergrund der Entscheidung
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Prospekt von Aldi Süd, in dem für Obst wie Bananen und Ananas geworben wurde. Dabei war der Discounter ins Visier der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geraten, die die Werbung als irreführend einstufte. Der Fall wurde schließlich vor den EuGH gebracht, der nun klarstellte, dass Preisermäßigungen sich stets auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen.
Der konkrete Fall
Aldi Süd hatte in seiner Werbung für Ananas einen Preis von 1,49 Euro pro Stück als „Preis-Highlight“ beworben, während im Kleingedruckten darauf hingewiesen wurde, dass der niedrigste Preis in den vergangenen 30 Tagen bei 1,39 Euro lag. Bei Bananen wurde ein Preis von 1,29 Euro pro Kilo beworben, wobei gleichzeitig ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro und ein Rabatt von 23 Prozent angegeben wurden. Auch hier war der tatsächliche Tiefstpreis der letzten 30 Tage 1,29 Euro, was die Werbung ebenfalls als irreführend erscheinen ließ.
Die Reaktionen der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertete diese Form der Werbung als unzulässig und zog vor Gericht. Sie argumentierte, dass Aldi Süd mit der Werbung eine ernsthafte Preisreduzierung vortäuschte, obwohl der gestrichene Preis kurz zuvor möglicherweise künstlich erhöht wurde, um anschließend einen Rabatt anzukündigen. Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sieht in dem Urteil einen klaren Sieg für die Verbraucher, da es irreführende Preissenkungen in Zukunft erschwert.
Auswirkungen auf den Einzelhandel
Das Urteil hat Signalwirkung für den gesamten Einzelhandel. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht jedoch auch negative Folgen für die Verbraucher. Laut Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim HDE, werde es durch diese Regelung weniger Rabattaktionen geben, da die Möglichkeit für Händler, Sonderangebote zu bewerben, eingeschränkt werde. Das könne zu steigenden Preisen führen und die Chancen auf Schnäppchen reduzieren.