Kinderpornografie und Datenschutz: Tausende Verfahren bleiben ungeklärt
Featured

Kinderpornografie und Datenschutz: Tausende Verfahren bleiben ungeklärt

Im Jahr 2023 verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) rund 180.300 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte. Etwa 89.350 dieser Hinweise bezogen sich auf strafbare Handlungen, die aus den USA über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt wurden. Trotz dieser alarmierenden Zahlen mussten 16.923 Verfahren wegen unzureichender Identifizierungsmöglichkeiten der Täter eingestellt werden – obwohl IP-Adressen vorlagen.

Problem der fehlenden Verkehrsdatenspeicherung

Die Hauptursache für diese erschreckend hohe Zahl an eingestellten Verfahren liegt in der fehlenden Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrsdaten in Deutschland. Ohne diese Speicherung können IP-Adressen, die Täter identifizieren könnten, nicht zugeordnet werden. Ein ähnliches Bild zeigte sich bereits 2022, als über 20.000 Fälle aus demselben Grund unbearbeitet blieben.

Forderung nach einer gesetzlichen Regelung

Marion Gentges, Justizministerin in Baden-Württemberg, warnt vor den gravierenden Folgen der bestehenden Regelungen. Sie fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Verkehrsdatenspeicherung, um die „Sicherheitslücken in der digitalen Strafverfolgung“ zu schließen. Sie argumentiert, dass es sich hierbei nicht um eine flächendeckende Überwachung, sondern um eine gezielte Maßnahme gegen schwere Straftaten handele.

„Wir sprechen hier von einem digitalen Fingerabdruck, der nur im Notfall greift und den Inhalt privater Kommunikation nicht erfasst.“

Internetkriminalität auf dem Vormarsch

Zwischen 2015 und 2022 stieg die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten laut BKA um fast 600 Prozent. Täter nutzen das anonyme Netz, um sich hinter IP-Adressen zu verstecken. Ohne die Möglichkeit einer langfristigen Speicherung stehen Ermittler oft ohne konkrete Beweise da.

Potenzial der Datenspeicherung

Das BKA schätzt, dass eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für nur einen Monat die Erfolgsquote bei der Zuordnung auf über 90 Prozent steigern würde. Damit könnten zahlreiche Täter identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden.

Der Ruf nach politischem Handeln

Die Justizministerin fordert schnelles Handeln, um die Rechte und Sicherheit von Kindern zu schützen:

„Wenn wir hier nicht handeln und eine Mindestdauer zur Speicherung von IP-Adressen festlegen, erlauben wir Tätern weiterhin, sich hinter der Anonymität des Netzes zu verstecken.“