Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD hat der bayerische Landtag eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes beschlossen, die der Polizei den Einsatz der umstrittenen Software VeRA erlaubt. Die SPD erwägt eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof, um die Entscheidung zu überprüfen. Diese Gesetzesänderung bringt erhebliche Veränderungen und Diskussionen mit sich, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und die Nutzung von Polizeidaten.
VeRA: Eine Einführung
Hintergrund der Software
VeRA, eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, wurde entwickelt, um die Effizienz der polizeilichen Ermittlungen zu steigern. Sie kann auf Daten aus verschiedenen Quellen der bayerischen Polizei zugreifen, um diese zu durchsuchen und zu analysieren. Ziel ist es, Verbindungen zwischen Daten zu erkennen und Informationen über dieselbe Person aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen.
Anwendungsbereiche
Laut dem Landeskriminalamt soll VeRA nur in Fällen schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt werden. Dies umfasst Szenarien, in denen die Polizei potenzielle weitere Straftaten verhindern möchte. Die Software hat ausschließlich Zugriff auf bereits von der Polizei gesammelte Daten und soll die Ermittlungsarbeit durch die automatische Suche und Verknüpfung dieser Daten erleichtern.
Kritik und Kontroversen
Datenschutzbedenken
Der Einsatz von VeRA ist stark umstritten, vor allem aufgrund der Herkunft der Software. Entwickelt von Palantir, einem US-Unternehmen, das finanzielle Unterstützung vom CIA erhielt und diesen zu seinen Kunden zählt, gibt es Bedenken, dass Polizeidaten in die USA abfließen könnten. Obwohl das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie den Quellcode der Software im Auftrag des Landeskriminalamts geprüft und keine Hinweise auf versteckte Hintertüren gefunden hat, bleibt die Sorge bestehen.
Zweckbindungsgebot
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Zugriff auf Polizeidaten, die ursprünglich für andere Zwecke gesammelt wurden. Thomas Petri, Bayerns oberster Datenschützer, betont, dass das sogenannte Zweckbindungsgebot in Gefahr sei. Viele der Daten, die Ermittler durch VeRA durchsuchen können, wurden nicht zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erhoben. Durch die automatisierte Suche in sämtlichen Datenbanken könnte die klare Trennung dieser Daten gefährdet sein.
Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Zugriff auf Überwachungskameras
Neben der Einführung von VeRA beinhaltet die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auch die Befugnis der Polizei, in bestimmten Fällen die Herausgabe von Aufnahmen aus Überwachungskameras zu verlangen. Betreiber der Kameras sind dann verpflichtet, das Material den Ermittlern zur Verfügung zu stellen. Der Landesdatenschutzbeauftragte schätzt, dass Tausende Kameras im öffentlichen Nahverkehr des Freistaats von dieser neuen Regelung betroffen sein könnten.