Hintergrund: Schwierigkeiten beim Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung für Rentner. Viele Menschen, die ihren Ruhestand erreichen, stehen vor der Herausforderung, dass ihre privaten Krankenversicherungsbeiträge steigen, während ihre Einkünfte sinken. Diese Situation führt dazu, dass einige Senioren erwägen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Insbesondere für Personen über 55 Jahre gestaltet sich dieser Wechsel jedoch äußerst schwierig. Der Grund liegt in den gesetzlichen Regelungen, die verhindern sollen, dass jemand, der lange Zeit nicht in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt hat, im Alter von deren Leistungen profitiert.
Aktuelle Situation: Rechtliche Schlupflöcher und deren Missbrauch
Mögliche Wege zum Wechsel: Scheingewerbe im EU-Ausland
In der Vergangenheit haben einige Menschen versucht, durch die Nutzung von rechtlichen Schlupflöchern den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen. Ein bekanntes Beispiel ist die Nutzung von Scheingewerben im EU-Ausland. Anbieter versprechen, durch die Gründung eines Unternehmens in einem osteuropäischen EU-Land, bei dem eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zu ermöglichen. Diese Methode ist jedoch äußerst fragwürdig und wird von den Verbraucherschützern stark kritisiert.
Risiken und Konsequenzen
Das Risiko, das mit diesem Ansatz verbunden ist, besteht darin, dass Personen möglicherweise des Sozialbetrugs beschuldigt werden, wenn festgestellt wird, dass das Scheingewerbe nur zum Zweck des Versicherungswechsels gegründet wurde. Laut Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg ist dies ein ernsthaftes Problem, da solche Praktiken die Solidargemeinschaft belasten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Krankenkassen sind berechtigt, Verträge zu kündigen und bereits angefallene Behandlungskosten zurückzufordern, wenn der Verdacht auf einen missbräuchlichen Wechsel besteht.
Lauterbachs Maßnahmen zur Schließung der Schlupflöcher
Gesetzliche Anpassungen
Das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung von Karl Lauterbach plant, diese problematischen Schlupflöcher zu schließen. Laut einer Sprecherin des Ministeriums wird an einer rechtlichen Anpassung gearbeitet, um den rechtsmissbräuchlichen Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach dem 55. Lebensjahr zu verhindern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Solidargemeinschaft zu schützen und Missbrauch zu verhindern.
Familienversicherung als weiteres Schlupfloch
Ein weiteres Schlupfloch, das geschlossen werden soll, betrifft den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung über eine Familienversicherung. Bisher war es möglich, durch eine Umstellung auf Teilrente für einige Monate einen Anspruch auf Familienversicherung zu schaffen, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Laut der Wirtschaftswoche plant die Bundesregierung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, diesen Wechsel durch eine Teilrente zu verhindern, um weitere Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen.