Ist das Verbrenner-Verbot ab 2035 rechtswidrig? Ein neues Rechtsgutachten stellt das von der EU geplante Verbrenner-Aus ab 2035 in Frage. Laut der aktuellen EU-Regelung sollen ab 2035 keine neuen Benzin- oder Diesel-Verbrenner mehr zugelassen werden. Das Gutachten wirft jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens auf.
Die CO₂-Flottenregulierung und ihre Konsequenzen
Das Gutachten behandelt die sogenannte CO₂-Flottenregulierung, die festlegt, wie viel CO₂ ein Autohersteller mit seinen in der EU zugelassenen Fahrzeugen pro Jahr ausstoßen darf. Ab 2035 soll dieser Wert auf null sinken, was das Ende von Verbrennungsmotoren bedeutet. Professor Martin Kment vom Institut für Umweltrecht der Universität Augsburg hat das Gutachten erstellt, das den Plan als rechtswidrig einstuft.
Kritik an der EU-Messmethodik
Ein zentraler Punkt des Gutachtens ist die Kritik an der EU-Messmethodik, die nur das CO₂ misst, das aus dem Auspuff kommt. Dies führt dazu, dass E-Autos als emissionsfrei gelten, während Verbrenner als umweltschädlich angesehen werden. Laut Kment ist dieser Ansatz europarechtswidrig. Stattdessen müsse eine realistischere und umfassendere Messung erfolgen, die auch den CO₂-Ausstoß bei der Produktion und Nutzung von E-Autos berücksichtigt.
E-Autos vs. Verbrenner: Ein Vergleich
Das Gutachten zeigt auf, dass E-Autos nicht automatisch weniger CO₂ ausstoßen als Verbrenner. Im Gegenteil: Unter bestimmten Bedingungen könnten Verbrenner ökologischer sein. Diese Sichtweise wird auch von Renault-Chef Luca de Meo unterstützt, der als Präsident des Verbands der Europäischen Automobilhersteller ebenfalls eine Änderung der Regelungen fordert.
Politische Reaktionen und mögliche Änderungen
Dennis Radtke, CDU-Europaabgeordneter, hat angekündigt, im EU-Parlament auf eine Änderung der CO₂-Flottenregulierung hinzuarbeiten. Ziel ist es, die Zulassung von Verbrennern weiterhin zu ermöglichen. Diese Diskussion wird auch durch die drohenden Milliarden-Strafzahlungen bei Verstößen gegen die aktuelle Regelung angeheizt. Das Gutachten behauptet, dass der EU-Kommission die rechtliche Grundlage für die Erhebung dieser Strafzahlungen fehlt.