In Bayern steht eine bedeutende Veränderung für die Einschulung bevor: Kinder müssen künftig nachweisen, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen, bevor sie ihre erste Unterrichtsstunde in der Schule erleben können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder frühzeitig zu fördern und sicherzustellen, dass sie dem Unterricht folgen können.
Hintergrund und Zielsetzung
Immer häufiger zeigen sich Sprachprobleme bei Kindern, wenn sie in die Schule kommen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat Bayern als erstes Bundesland beschlossen, dass Erstklässler nur dann eingeschult werden, wenn sie sicher Deutsch sprechen können. Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass nur wer gut Deutsch spricht, am regulären Unterricht teilnehmen kann. Deshalb wird ein verpflichtender Sprachtest vor der Einschulung eingeführt.
Details der neuen Regelung
Die Pflicht zum Sprachtest soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft treten. Kinder und Eltern müssen sich auf folgenden neuen Regeln einstellen:
- Sprachtest im Kindergartenalter:
- Kinder im Alter von 4 bis 5 Jahren, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden einem ersten Sprachtest unterzogen.
- Wird dabei Förderbedarf festgestellt, muss das Kind eine Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch besuchen.
- Sprach-Screening vor der Einschulung:
- Kurz vor der Einschulung wird bei allen Kindern ein Sprach-Screening durchgeführt, unabhängig davon, ob sie eine Kita besucht haben oder nicht.
- Kinder, die den ersten Test bereits bestanden haben, sind von diesem Screening ausgenommen.
- Bei festgestellten Sprachdefiziten wird die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt und das Kind muss eine Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch besuchen.
Umsetzung und Ausnahmen
Staatlich geförderte Kindertagesstätten in Bayern können den Kindern ausreichende Sprachkenntnisse bestätigen, sodass die Teilnahmepflicht am Test entfällt. Ab Jahresbeginn 2025 werden Eltern von den Grundschulen über die neuen Sprachtests informiert. Die ersten Tests sollen noch im gleichen Jahr durchgeführt werden, vorausgesetzt, der Bayerische Landtag ändert das Unterrichtsgesetz entsprechend.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern gibt es Tests zur Überprüfung der Deutschkenntnisse von Erstklässlern. Diese Tests dienen jedoch lediglich der Ermittlung des Förderbedarfs und nicht als Voraussetzung für die Einschulung. Bayern geht hier einen Schritt weiter und macht die Einschulung von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig.