Die Kosten für die Kita-Betreuung in Deutschland variieren stark je nach Region und persönlichen Umständen. Beachten Sie, dass auch bei kostenfreier Betreuung individuelle Gebühren für Verpflegung oder Extraleistungen anfallen können. Zudem können bestimmte Faktoren zu Gebührenermäßigungen oder -befreiungen führen.
Kita-Gebühren in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg variieren die Gebühren je nach Stadt. In Heilbronn ist der Kita-Besuch ab drei Jahren kostenlos, während in Stuttgart Gebühren anfallen. Familien mit einem Jahreseinkommen bis 70.000 Euro können eine FamilienCard erhalten, die die Gebühren reduziert. Beispielsweise senkt sich der Preis von 0,93 Euro pro Stunde auf 0,86 Euro pro Stunde.
Kita-Gebühren in Bayern
In Bayern gibt es keine einheitliche Regelung. In München ist die Kindergartenbetreuung gebührenfrei, während Krippenplätze kostenpflichtig sind. Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 80.000 Euro können Ermäßigungen beantragen. Zudem gibt es das Bayerische Krippengeld, das Eltern mit bis zu 100 Euro monatlich unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt München.
Kita-Gebühren in Berlin
Seit dem 1. August 2018 ist die Kindertagesbetreuung in Berlin beitragsfrei. Eltern zahlen lediglich 23 Euro monatlich für die Verpflegung sowie eventuelle Extrakosten für spezielle Angebote. Familien mit geringem Einkommen können Ermäßigungen beantragen. Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Berlin.
Kita-Gebühren in Brandenburg
In Brandenburg ist das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei. Die Gebühren für jüngere Kinder variieren je nach Gemeinde. In Potsdam müssen Eltern Beiträge zu den Betriebskosten und einen Zuschuss für das Mittagessen zahlen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Potsdam.
Kita-Gebühren in Bremen
Seit August 2019 ist die Betreuung für Drei- bis Sechsjährige in Bremen beitragsfrei. Für Kinder unter drei Jahren fallen Gebühren an, die sich nach Einkommenssituation, Haushaltsgröße, Geschwisterzahl und Betreuungsumfang richten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Bremen.
Kita-Gebühren in Hamburg
In Hamburg ist die fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen kostenfrei. Für eine Betreuung von mehr als sechs Stunden am Tag zahlen Eltern einen Beitrag, der nach Einkommen, Familiengröße, Altersgruppe und Betreuungsumfang gestaffelt ist. Die genauen Beiträge können Sie auf der Webseite der Hansestadt errechnen.
Kita-Gebühren in Hessen
Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kita-Betreuung in Hessen bis zu sechs Stunden täglich gebührenfrei. Für jüngere Kinder gibt es keine landesweit einheitlichen Vorgaben. In Wiesbaden richtet sich der Beitrag nach der Betreuungszeit und -art. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Wiesbaden.
Kita-Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden sämtliche Kita-Gebühren übernommen, unabhängig von der Betreuungsform. Eltern können ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich kostenlos betreuen lassen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite von Mecklenburg-Vorpommern.
Kita-Gebühren in Niedersachsen
In Niedersachsen ist der Kita-Besuch ab drei Jahren bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei. Für Kinder unter drei Jahren werden gestaffelte Gebühren erhoben. In Hannover richten sich die Gebühren nach Betreuungsform und Elterneinkommen. Zusätzlich fällt Essensgeld an. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Hannover.
Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen
Die Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen variieren stark. In Köln richten sich die Beiträge nach Alter, Einkommen und Wochenstunden und können zwischen null und 638,48 Euro schwanken. Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung werden beitragsfrei betreut. Ähnliche Regelungen gelten auch in Düsseldorf. Informationen finden Sie auf den Webseiten der Städte.
Kita-Gebühren in Rheinland-Pfalz
Ab dem zweiten Geburtstag ist die Kita-Betreuung in Rheinland-Pfalz vollständig gebührenfrei. Vorher richten sich die Gebühren nach den Richtlinien der jeweiligen Einrichtung oder Region. Weitere Informationen finden Sie beim Landesjugendamt des Bundeslandes.
Kita-Gebühren im Saarland
Im Saarland kontrollieren die einzelnen Einrichtungen die Kita-Gebühren. In Saarbrücken kostet ein Halbtags-Krippenplatz inklusive Pflegepauschale 123 Euro im Monat, ganztags 203 Euro. Geringverdiener können beim Jugendamt einen Antrag auf Beitragsübernahme stellen. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Saarbrücken.
Kita-Gebühren in Sachsen
In Sachsen variieren die Gebühren regional. Der Beitrag soll 15 bis 23 Prozent der gemeindedurchschnittlichen Kosten für einen Krippenplatz und 15 bis 30 Prozent für einen Kindergartenplatz nicht überschreiten. Das letzte Jahr vor der Schule ist gebührenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Leipzig.
Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt werden Geschwisterkinder kostenlos betreut. Eltern zahlen nur für das älteste Kind Kita-Gebühren bis zur Schulpflicht. Weitere Details finden Sie bei der Elternbeitragsstelle des Jugendamts in Magdeburg.
Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein
Seit der Kita-Reform 2021 betragen die maximalen Gebühren für eine achtstündige Betreuung 288,40 Euro für Kinder unter drei Jahren und 226,40 Euro für Kinder über drei Jahren. Ab dem dritten Kind sind die Beiträge frei. Finanziell schwächere Familien können Kita-Geld beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Schleswig-Holstein.
Kita-Gebühren in Thüringen
Das vorletzte und letzte Kindergartenjahr vor der Schule ist unabhängig von der Betreuungszeit gebührenfrei. Eine Verpflegungspauschale muss jedoch gezahlt werden. In Erfurt richtet sich der Beitrag nach Alter, Betreuungsumfang, Kinderzahl und Einkommen der Eltern. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Erfurt.