BMW-Rückruf wegen fehlerhafter Bremsen
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BMW-Rückruf wegen fehlerhafter Bremsen

Der Münchener Automobilkonzern BMW steht unter Druck. Schlechte Verkaufszahlen und sinkende Gewinne belasten das Unternehmen, hinzu kommt eine umfassende Rückrufaktion aufgrund fehlerhafter Bremsen. Besonders diese Rückrufaktion sorgt bei den Fahrern für Besorgnis, da erste Unfälle gemeldet wurden.

Anwalt warnt: Bremsfehler birgt ernsthafte Sicherheitsrisiken

Rechtsanwalt Markus Klamert, bekannt durch seine Vertretung betroffener Audi-Kunden im Abgasskandal, erklärt, dass trotz schneller Reaktionen einige Unfälle nicht verhindert werden konnten. Laut dem Kraftfahrtbundesamt wurden bisher sieben Unfälle offiziell verzeichnet. „Die Rückrufaktion hat gezeigt, dass selbst nach dem Austausch defekter Teile sowie Software-Updates das Problem weiterhin besteht,“ warnt Klamert. In manchen Fällen kam es zu überlangen Bremswegen und Ausfällen des ABS sowie der Fahrdynamikregelung (DSC).

Kundenberichte: Defekte Bremskraftverstärker und wiederholte Störungen

Immer mehr BMW-Fahrer wenden sich an Klamerts Kanzlei und berichten über Versagen des Bremskraftverstärkers, des ABS und der DSC. Dies hat nun auch die Versicherungsbranche auf den Plan gerufen. Einige Versicherer prüfen derzeit, ob bei Unfällen möglicherweise die Haftung eingeschränkt werden kann, da das fehlerhafte Bremssystem bekannt ist und von BMW gewarnt wurde.

Empfehlung des Anwalts: Jetzt handeln

Klamert betont, dass BMW-Besitzer ihre gesetzlichen Rechte kennen sollten. Bei Neuwagen gilt die Sachmängelhaftung zwei Jahre ab Kaufdatum, was für viele betroffene Fahrzeuge zum Jahresende 2024 endet. Kunden sollten bis dahin reagieren, um ihre Ansprüche zu sichern.

BMW in der Kritik: Haftungsabwälzung auf Kunden?

BMW weist seine Kunden auf mögliche Risiken hin und verlangt in manchen Fällen die Unterzeichnung von Dokumenten, die eine Übertragung der Haftung auf den Fahrzeughalter implizieren. Klamert rät den betroffenen Kunden, sich rechtlich zu wehren und im Zweifelsfall das Fahrzeug zurückzugeben.

Betroffene Modelle im Rückruf

Die Rückrufaktion betrifft Fahrzeuge, die zwischen Juni 2022 und dem 9. August 2024 hergestellt wurden. Dazu zählen Modelle wie der BMW 2er Active Tourer, 5er, 7er, X1, X2, X5, X6, XM sowie die Mini-Modelle Cooper und Countryman und der Rolls-Royce Spectre.