Am 1. Juli 2024 wurde Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen, erneut vor dem Landgericht Halle (Saale) verurteilt. Grund war die Verwendung einer verbotenen SA-Parole. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 130 Euro.
Urteilsbegründung und Kritik des Angeklagten
Der Vorsitzende Richter wies die Behauptung des Angeklagten zurück, der Prozess sei politisch motiviert. Eine Freiheitsstrafe wurde als unangemessen und unverhältnismäßig betrachtet. Die Rechtslage, welche die Parole verbiete, sei eindeutig, so der Richter.
Verhandlung und Forderungen der Staatsanwaltschaft
Am letzten Verhandlungstag wurden zu Beginn mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt. In den abschließenden Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine Geldauflage, die an eine gemeinnützige Einrichtung, wie die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, gezahlt werden sollte. Die Bewährungszeit sollte zwei Jahre betragen, in denen Höcke keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfte.
Forderungen der Verteidigung
Die Verteidigung und Höcke selbst forderten einen Freispruch. Höcke kritisierte eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit und äußerte scharfe Kritik am deutschen Rechtssystem, dem er vorwarf, politisch zu handeln. Er betonte seine Unschuld.
Vorangegangene Verurteilung
Bereits Mitte Mai wurde Höcke von derselben Strafkammer zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Er hatte in einer Rede in Merseburg die Losung "Alles für Deutschland" verwendet, die der NS-Sturmabteilung (SA) zugeordnet wird. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung dieser Parole bei einer AfD-Veranstaltung in Gera, wobei das Publikum das Wort "Deutschland" rief.