Bürgergeld: Drei Stunden Pendeln soll zumutbar sein - Ampel plant schärfere Regeln
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Bürgergeld: Drei Stunden Pendeln soll zumutbar sein - Ampel plant schärfere Regeln

Die Bundesregierung plant, durch strengere Regeln mehr Bürgergeldempfänger zur Arbeit zu bewegen. Dies geht aus einem 31-seitigen Dokument der Ampelkoalition hervor.

Wachstumsinitiative zur Ankurbelung der Wirtschaft

Diese Pläne sind Teil einer größeren Wachstumsinitiative, die die schwächelnde deutsche Wirtschaft wiederbeleben soll. „Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken“, heißt es in dem Papier.

Details der neuen Vorschriften

Das Dokument listet mehrere neue Vorschriften für Bürgergeldempfänger auf:

Zumutbare Pendelzeiten

Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden soll eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden (Hin- und Rückfahrt) zumutbar sein. Bei längerer Arbeitszeit sind auch drei Stunden Fahrt akzeptabel.

Umkreis für die Arbeitssuche

Das Jobcenter darf in einem Umkreis von 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen.

Konsequenzen bei Arbeitsverweigerung

Wer zumutbare Arbeit „ohne triftigen Grund ablehnt“, muss mit „erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen“.

Schwarzarbeit als Pflichtverletzung

Schwarzarbeit wird als Pflichtverletzung betrachtet und soll zu einer dreimonatigen Kürzung der Leistungen um 30 Prozent führen.

Vermögensverwertung vor Leistungsbezug

Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, müssen Betroffene zunächst vorhandenes Vermögen aufbrauchen. Die Altersvorsorge bleibt hiervon ausgenommen.

Reaktionen auf die Pläne

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die geplanten Maßnahmen. „Wer freiwillig mehr arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert“, schrieb Buschmann auf der Plattform X. „Das ist sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug.“

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, das Prinzip der Gegenleistung zu betonen und die Akzeptanz für das Bürgergeld in der Gesellschaft zu stärken. Gleichzeitig soll die deutsche Wirtschaft durch die Aktivierung von mehr Arbeitskräften gestützt werden.