Steuerentlastungen: Christian Lindner treibt Reform bei Steuerklassen voran
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Steuerentlastungen: Christian Lindner treibt Reform bei Steuerklassen voran

Finanzminister Christian Lindner bringt das zweite Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg. Dies mag technisch klingen, ist jedoch für viele Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.

Steuerliche Entlastungen von Milliardenhöhe

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant milliardenschwere steuerliche Entlastungen. Ein zentraler Punkt ist die Reform der Steuerklassen. Das geht aus dem Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Finanzministerium hat die Ressortabstimmung eingeleitet.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass die Steuerklassen 3 und 5 zukünftig durch das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 ersetzt werden sollen. Dieses Verfahren ist einfach und unbürokratisch anwendbar und sorgt für mehr Fairness. Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuerbelastung gerechter auf Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verteilt, so der Gesetzentwurf.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Lindner hat angekündigt, dass der Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht wird. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung um 252 Euro geplant. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6672 Euro und ab 2026 um 156 Euro auf 6828 Euro angehoben werden.

Die genauen Beträge für den Grund- und Kinderfreibetrag können sich im Herbst nach Vorlage des sogenannten Progressionsberichts noch ändern. Zudem soll der Steuertarif angepasst werden, um die „kalte Progression“ auszugleichen und zu verhindern, dass Lohnzuwächse durch Inflation aufgezehrt werden.

Anpassungen beim Kindergeld

Der Gesetzentwurf sieht auch die Umsetzung der Einigung in der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergelds vor. Das Kindergeld soll ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat steigen. Ab 2026 soll im Einkommensteuergesetz festgelegt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiterhin zeitgleich angehoben werden.