Parteiausschluss erfolgreich: AfD schließt Matthias Helferich aus der Partei aus
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Parteiausschluss erfolgreich: AfD schließt Matthias Helferich aus der Partei aus

Matthias Helferich, Mitglied der AfD, wurde aus der Partei ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde von einem AfD-Schiedsgericht in Düsseldorf getroffen und markiert einen bedeutenden Schritt innerhalb der Partei, besonders für den Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen (NRW), der den Ausschluss beantragt hatte.

Hintergrund und Vorwürfe

Helferich, der als Rechtsaußen innerhalb der AfD gilt, war der Parteiführung in NRW seit langem ein Dorn im Auge. Der 35-jährige Bundestagsabgeordnete wurde bereits 2017 durch umstrittene Äußerungen auffällig, als er sich in einem privaten Facebook-Chat als "das freundliche Gesicht des NS" bezeichnete. Diese und weitere umstrittene Äußerungen führten zu seinem Ausschluss aus der Partei.

Parteischiedsgericht entscheidet

Das AfD-Schiedsgericht in Düsseldorf entschied zugunsten des Landesvorstands von NRW und bestätigte den Parteiausschluss. Der "Stern" berichtete, dass der Landesvorstand bereits Ende Mai den Ausschluss Helferichs beantragt hatte.

Problematische Äußerungen und Verhalten

Ein zentraler Vorwurf gegen Helferich bezieht sich auf einen Instagram-Post, in dem er den Slogan "Raus mit die Viecher" mit dem Begriff "Remigration" verknüpfte. Das Schiedsgericht stellte fest, dass dies eine menschenverachtende Abqualifizierung von Migranten darstellt. Helferich wurde zudem vorgeworfen, Kontakte zu ehemaligen Nazis zu pflegen und Parteikollegen bedroht zu haben.

Interne Konflikte und Drohungen

Das Landesschiedsgericht warf Helferich vor, Bedrohungsszenarien innerhalb der Partei zu schaffen und gezielt Fehltritte anderer Mitglieder zu nutzen, um Druck auszuüben. Ein konkreter Vorfall betraf eine AfD-Politikerin aus NRW, die er als ehemalige Prostituierte bezeichnet hatte, um sie zu diskreditieren.

Helferichs Reaktion

Helferich wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass es innerhalb der Partei verboten sei, die Meinungsbildung einzuschränken. Er hat nun die Möglichkeit, beim Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart eine Überprüfung seines Ausschlusses zu beantragen.