Finanzminister Christian Lindner hat dem Kabinett das zweite Jahressteuergesetz vorgelegt, das mehrere Entlastungen bei der Einkommensteuer und die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 vorsieht. Diese Reformen sollen nach dem Kabinettsbeschluss durch den Bundestag gebracht werden. Die Änderungen betreffen besonders Ehepaare und Lebenspartner.
Steuerliche Freibeträge
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Daher müssen steuerliche Freibeträge regelmäßig angepasst werden. Für das Jahr 2024 soll der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im Jahr 2025 soll er um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro und im Jahr 2026 um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden. Der Kinderfreibetrag wird in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht und soll bis 2026 auf 6.828 Euro steigen.
Kindergeld
Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld erhalten. Dies bedeutet eine Erhöhung von 250 auf 255 Euro pro Kind und Monat.
Inflationsanpassung im Steuertarif
Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, werden die Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze gelten, nach oben verschoben. Der Spitzensteuersatz bleibt jedoch unverändert ab einem zu versteuernden Einkommen von 227.826 Euro. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angehoben.
Steuerklassen für Paare
Die Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft, wodurch ein Wechsel der Steuerklassen bei Ehepartnern nicht mehr möglich ist. Stattdessen werden ab 2030 alle Ehepartner und Lebenspartner automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren eingestuft. Dieses Verfahren berechnet individuell, wer wie viel zum Gesamteinkommen beiträgt, und verteilt die Lohnsteuerbelastung gerechter. Die Steuerbelastung bleibt für die Paare insgesamt gleich, aber Nachzahlungen werden seltener.
Ehegattensplitting bleibt bestehen
Das Ehegattensplitting wird auch im Rahmen des Faktorverfahrens von Steuerklasse 4 weiterhin angewendet. Beide Partner können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei ihre Einkommen zusammengelegt und steuerlich so behandelt werden, als ob beide gleich viel verdienen. Dies reduziert die Steuerbelastung für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Die Zukunft des Splittings ist jedoch umstritten: Familienministerin Lisa Paus von den Grünen möchte es abschaffen, da es ihrer Meinung nach Frauen benachteiligt und zu Altersarmut führt. Die FDP lehnt eine Abschaffung ab, da sie dies als Steuererhöhung betrachtet.