Linnemann fordert Streichung des Bürgergelds für Arbeitsunwillige
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Linnemann fordert Streichung des Bürgergelds für Arbeitsunwillige

Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, hat sich öffentlich dafür ausgesprochen, das Bürgergeld für Personen, die nicht bereit sind, eine Stelle anzunehmen, vollständig zu streichen. Diese Forderung betrifft laut Linnemann eine "sechsstellige Zahl" von Menschen.

Argumentation von Linnemann

Linnemann argumentiert, dass die Statistik nahelege, dass mehr als 100.000 Personen grundsätzlich nicht bereit seien, eine Arbeit anzunehmen. Er erklärte in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig ist." In seiner Sichtweise reichen Leistungskürzungen um zehn, 20 oder 30 Prozent nicht aus. Er fordert stattdessen, die Grundsicherung in solchen Fällen komplett zu streichen.

Einschluss ukrainischer Flüchtlinge

In seiner Argumentation schloss Linnemann auch ukrainische Flüchtlinge mit ein, die Bürgergeld beziehen. Er betonte, dass die Ukrainer auch die Freiheit verteidigen, aber dass jede Leistung mit einer Gegenleistung verbunden sei, zu der auch die Aufnahme einer Arbeit zähle. Seiner Meinung nach fehlen hier "ganz klar" die entsprechenden Anreize. Ausnahmen sieht er jedoch bei Alleinerziehenden oder Menschen, die Angehörige pflegen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bereits im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Kürzung des Bürgergelds um 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, dürfen Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent jedoch nicht.