Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Wahlrechtsreform der Bundesregierung. Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, äußert sich dazu scharf und bezeichnet die Reform als "dreiste Wahlrechtsmanipulation".
Forderungen von Alexander Dobrindt
Dobrindt fordert die Richter in Karlsruhe auf, das Gesetz zu stoppen. Er sieht die Wahlrechtsreform als eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie. Er warnt vor erheblichen Schäden am Demokratieprinzip, falls das Wahlrecht bestehen bleibt. Laut Dobrindt ist das Wahlrecht das Wettbewerbsrecht der Parteien und muss verständlich, fair und demokratisch gestaltet sein.
Kritik am neuen Wahlrecht
Dobrindt kritisiert, dass das von der Ampel-Koalition vorgelegte Wahlrecht bewusst darauf angelegt sei, zwei Parteien aus dem Bundestag zu verdrängen. Er betont, dass die Erststimme entwertet werde und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert werde.
Hintergrund der Wahlrechtsreform
Der Bundestag beschloss im März 2023 das neue Wahlrecht gegen den Widerstand von Union und Linkspartei. Daraufhin reichte die Union Klage in Karlsruhe ein. Besonders umstritten ist der Wegfall der Grundmandatsklausel, die besagt, dass eine Partei auch unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann, sofern sie drei Direktmandate gewinnt. Dies sehen die Linkspartei und die CSU als existenzielle Bedrohung.
Erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Es gilt als denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest Teile des Gesetzes beanstandet. Besonders der Wegfall der Grundmandatsklausel könnte in Frage gestellt werden. Es ist möglich, dass das Gericht der Bundesregierung eine Frist gibt, bis zu der die Wahlrechtsreform überarbeitet werden muss. Ob bei der nächsten Bundestagswahl ein neues Wahlrecht oder noch das alte gelten würde, bleibt offen.