Vorstoß von NRW-Innenminister Reul: Polizei soll immer Nationalität von Straftätern nennen
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Vorstoß von NRW-Innenminister Reul: Polizei soll immer Nationalität von Straftätern nennen

NRW-Innenminister Herbert Reul plant eine bedeutende Änderung in der Polizeipraxis des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Diese Änderung zielt darauf ab, mehr Transparenz in Bezug auf die Nationalität von Tatverdächtigen zu schaffen. Reul will, dass die Polizei in ihren Pressemitteilungen stets die Nationalität der Tatverdächtigen angibt, unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Diese Initiative hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Informationen über Straftaten in der Öffentlichkeit kommuniziert werden, grundlegend zu verändern.

Die geplante Änderung

Die geplante Änderung sieht vor, dass die Nationalität von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei immer angegeben wird. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber der BILD-Zeitung, dass ein entsprechender Erlass in Vorbereitung sei. Diese neuen Regeln könnten bereits im Herbst in Kraft treten, auch wenn sie derzeit noch nicht gültig sind.

Hintergrund der Initiative

Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, dass der bestehende Medienerlass für die NRW-Polizei derzeit überarbeitet werde. Bislang war es den Kreispolizeibehörden freigestellt, ob sie die Nationalitäten von Tatverdächtigen nennen. In den vergangenen Wochen wurde jedoch deutlich signalisiert, dass das Innenministerium plant, die Nennung der Nationalitäten klar zu regeln.

Reaktion auf journalistische Nachfragen

Ein wichtiger Grund für diese Änderung ist die zunehmende Nachfrage von Journalisten nach der Nationalität von Tatverdächtigen. Durch die Veröffentlichung dieser Informationen will die Polizei NRW Spekulationen vermeiden und dem Vorwurf entgegenwirken, etwas verschweigen zu wollen. Laut dem Sprecher des Ministeriums soll dies zu einer faktenbasierten Transparenz beitragen.

Aktuelle Regelungen und Ausnahmen

Derzeit gilt noch der Erlass „Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen“ von 2011, der sich am Pressekodex des Deutschen Presserats orientiert. Dieser Kodex sieht vor, dass die Nennung der Nationalität nur dann erfolgt, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht. Reul argumentiert jedoch, dass sich der Umgang der Medien mit der Nennung von Nationalitäten seit 2011 deutlich verändert habe, was eine Neubefassung mit dem Erlass notwendig mache.

Eine Ausnahme von der neuen Regelung soll es geben, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Pressearbeit zu dem Schluss kommt, dass die Nationalität nicht benannt werden soll. In solchen Fällen werden die Pressestellen der Kreispolizeibehörden dieser Weisung folgen.

Reaktionen und Kontroversen

Die geplante Änderung hat bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Kritiker befürchten, dass die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen zu Vorurteilen und Diskriminierung führen könnte. Befürworter hingegen sehen in der Maßnahme einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

Die Polizei steht häufig im Fokus der Öffentlichkeit, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht. Durch die neue Regelung soll das Vertrauen in die Polizeiarbeit gestärkt und ein transparenter Umgang mit Informationen gewährleistet werden.