Bundestagspräsidentin Bärbel Bas begrüßt Wahlrechtsurteil
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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas begrüßt Wahlrechtsurteil

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht als ein "wichtiges Signal an die Wählerinnen und Wähler" gewertet. Bas, die am Dienstag das Urteil aus Karlsruhe kommentierte, erklärte, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag künftig auf 630 begrenzt werde. Dies sei ein entscheidender Schritt, um eine unkontrollierte Vergrößerung des Deutschen Bundestages zu verhindern. Als Bundestagspräsidentin begrüßt Bas diese Entscheidung ausdrücklich, da sie Planungssicherheit schafft, die Kosten begrenzt und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärkt.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise korrigiert. Die Richter aus Karlsruhe haben am Dienstag die zuvor beschlossene Aufhebung der Grundmandatsklausel verworfen. Gleichzeitig bestätigten sie jedoch die sogenannte Zweitstimmendeckung, wodurch es möglich ist, dass einige Direktkandidaten trotz eines Sieges in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Wahlrechtsregelungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Bedeutung der Zweitstimmendeckung

Bundestagspräsidentin Bas betonte, dass die Bestätigung der Zweitstimmendeckung für "die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt" habe. Das Gericht erkannte an, dass es verfassungsrechtlich zulässig sei, wenn ein Wahlkreissieger nicht automatisch in den Bundestag einziehe. Diese Regelung stellt sicher, dass die Verteilung der Sitze im Bundestag gerechter und transparenter erfolgt.

Weitere Auswertungen und kommende Bundestagswahl

Das Urteil zur Fünf-Prozent-Klausel gilt es nun, "in Ruhe auszuwerten". Bundestagspräsidentin Bas unterstrich die Bedeutung, dass das neue Wahlrecht bei der nächsten Bundestagswahl, die am 28. September 2025 stattfinden soll, funktioniere. Mit dem aktuellen Urteil sei die nötige Rechtssicherheit gegeben, um eine faire und transparente Wahl zu gewährleisten.