Bundestag: Keine Änderungen am Wahlrecht nach Urteil geplant
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Bundestag: Keine Änderungen am Wahlrecht nach Urteil geplant

Union und Ampel-Parteien finden keine Einigung über Wahlrechtsreform. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sich die Union und die Ampel-Koalition darauf verständigt, dass vor der nächsten Wahl keine Änderungen mehr am Wahlrecht vorgenommen werden. Die nächste Bundesregierung wird sich wohl einem neuen Versuch widmen müssen, das Wahlrecht zu reformieren.

Ampel-Fraktionen setzen Reformvorhaben vorerst aus

Die Fraktionen der Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) haben beschlossen, das Wahlrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst nicht weiter zu ändern. „Da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt hat, sind wir übereingekommen, dass es keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben soll“, wurde von Koalitionskreisen der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. Auch die „Rheinische Post“ berichtete über diese Entscheidung.

Uneinigkeit zwischen Ampel und Union

Vor dem Hintergrund des Urteils hatten sich die Fraktionschefs von SPD, Grünen, FDP sowie der oppositionellen Union ausgetauscht. Die Bewertungen des Urteils fielen grundsätzlich unterschiedlich aus, und es war nicht möglich, diese Differenzen in der verbleibenden Zeit vor der Bundestagswahl zu klären. Die nächste Bundestagswahl ist für September 2025 angesetzt.

Grundmandatsklausel vorerst wieder in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelung wurde vorerst wieder in Kraft gesetzt. Demnach können Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreiten, jedoch mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Bestätigung anderer Wahlrechtsreform-Bestandteile

Ein weiteres zentrales Element der Wahlrechtsreform, nämlich die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete sowie der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, wurde von den Karlsruher Richtern bestätigt. Dies bedeutet, dass künftig ausschließlich das Zweitstimmenergebnis einer Partei für die Anzahl der Sitze im Parlament entscheidend ist – auch wenn eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat. In einem solchen Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.