Habeck kürzt wichtiges Energiewende-Förderprogramm für Energieberatungen – und zwar noch diese Woche
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Habeck kürzt wichtiges Energiewende-Förderprogramm für Energieberatungen – und zwar noch diese Woche

Robert Habeck hat eine überraschende Entscheidung getroffen. Ab dem 7. August 2024 wird die Förderung für Energieberatungen erheblich gekürzt. Die Mitteilung vom 5. August informiert darüber, dass der Fördersatz von 80 Prozent auf 50 Prozent reduziert wird. Dies bedeutet, dass künftig nur noch die Hälfte der Kosten für eine Energieberatung durch den Staat übernommen wird.

Begründung für die Kürzung

Die Entscheidung wurde mit der „haushaltspolitischen Gesamtlage“ begründet. Die hohe Nachfrage nach Energieberatung hat die Kapazitäten des Förderprogramms überlastet. Bis Juli 2024 wurden bereits 80.000 Anträge auf Energieberatung in Wohngebäuden eingereicht. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es nur 10.000 Anträge und im Jahr 2023 insgesamt 130.600. Um sicherzustellen, dass auch künftig viele Menschen von der Förderung profitieren können, wird der Fördersatz nun gesenkt.

Unveränderte Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen

Trotz der Kürzung des Fördersatzes bleibt die Höhe der Zuschüsse für sanierungswillige Hauseigentümer unverändert. Wer sich eine Energieberatung holt und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhält nach wie vor einen hohen Zuschuss für die durchgeführten Maßnahmen. Diese Zuschüsse sind vom Ministerium nicht betroffen und bleiben auf dem bisherigen Niveau.

Unklare Regelungen für bestehende Anträge

Es gibt derzeit keine Klarheit darüber, wie sich die Kürzung auf bereits eingereichte Anträge auswirkt. Personen, die einen Antrag auf Förderung gestellt, aber noch keine Zusage erhalten haben, sind unsicher, ob sie die vollen 80 Prozent oder nur noch 50 Prozent erhalten werden. Das Ministerium hat bisher keine Stellungnahme zu dieser Frage abgegeben.

Energieberatung als neue Verpflichtung

Seit 2024 ist eine Energieberatung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung verpflichtend. Dies ist Teil des neuen Heizungsgesetzes, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Nur wer sich vor dem Einbau einer Gasheizung umfassend von einem Energieberater informieren lässt, kann diese Installation durchführen lassen. Dies soll Hauseigentümer über die möglichen Kosten und den CO₂-Preis aufklären.

Vergleich zu früheren Förderkürzungen

Die Entscheidung, den Fördersatz für Energieberatungen zu kürzen, erinnert an die Streichung der E-Auto-Förderung im Dezember 2023. Auch damals wurde die Kürzung aufgrund der angespannten Haushaltslage begründet. Seitdem hat der Markt für E-Autos einen Einbruch erlebt. Die aktuelle Kürzung des Förderprogramms könnte ähnliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Energieberatung haben und die Umsetzung von Energiewendeprojekten erschweren.