Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) befindet sich derzeit im Urlaub, steht jedoch unter erheblichem Druck, um sicherzustellen, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung rechtzeitig fertiggestellt wird. Die CDU und die SPD setzen die Ampel-Koalition massiv unter Druck, um den Entwurf bis spätestens Freitag, den 16. August, beim Parlament einzureichen. Dieser Zeitrahmen wurde von Thorsten Frei (50, CDU), dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Union im Bundestag, klar angesprochen: „Die Ampel hat angekündigt, den Entwurf dem Bundestag bis zum 16. August zuzuleiten. Wir erwarten, dass dieser Termin eingehalten wird.“
Intensiver Druck von der CDU und der SPD
Thorsten Frei betonte die Notwendigkeit, dass die Regierung ihren Verpflichtungen nachkommt. Die SPD wird von Achim Post (65) vertreten, der ebenfalls auf die Einhaltung der Frist pocht. Post stellte klar: „Bis zum 16. August sollte die Regierung dem Parlament den Haushaltsentwurf vorlegen. Das sollte machbar sein.“ Post fordert von den Verantwortlichen, dass Kanzler Scholz, Vizekanzler Robert Habeck (54, Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (45, FDP) sich zusammenfinden und eine Lösung für die strittigen Punkte finden.
Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts
Der Hintergrund des Konflikts liegt in der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsentwurfs. Gutachter des Finanzministeriums haben Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der Umstrukturierung von Zuschüssen an die Autobahn GmbH und die Deutsche Bahn zu Darlehen. Diese Praxis wird als verfassungsrechtlich problematisch angesehen. Finanzminister Lindner reagierte darauf mit der Forderung nach Einsparungen an anderer Stelle.
Kanzler Scholz und die rechtlichen Bedenken
Kanzler Scholz steht den Bedenken der Gutachter entgegen und hat aus dem Urlaub klargestellt: „Das geht!“ Diese Haltung ist jedoch umstritten. Professor Rupert Scholz (87, CDU), ein renommierter Verfassungsrechtler und ehemaliger Verteidigungsminister, wies die Argumentation des Kanzlers deutlich zurück. Scholz erklärte gegenüber BILD: „Schon nach dem Zustandekommen des Haushalts war klar: Diese Einigung umfasst diverse Verfassungs-Verstöße! Das geht so nicht!“
Expertenmeinungen zum Haushaltsentwurf
Auch Professor Markus C. Kerber (68, TU Berlin), ein Experte für öffentliche Finanzen, unterstützt die Kritik an der Vorgehensweise des Kanzlers. Kerber erklärte, dass keines der Gutachten die Praxis des Umetikettierens von Geldern als verfassungsrechtlich akzeptabel einstufe. Der Kanzler sei hier auf dem Holzweg.
Warnung vor verfassungswidrigen Haushaltspraktiken
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Ampel-Koalition bereits im November 2023 die Verwendung alter Corona-Gelder für den Klimaschutz um die Ohren gehauen. Diese Praxis, die auf eine Idee von Scholz zurückgeht, wurde als problematisch angesehen. Thomas Heilmann (60, CDU), der bereits erfolgreich gegen das Heizgesetz der Ampel vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte, warnt erneut. Heilmann äußerte sich gegenüber BILD: „Ich warne die Ampel davor, jetzt bewusst einen getricksten, je nach Ausgestaltung sogar verfassungswidrigen Haushalt zusammenzuschustern – in der Hoffnung, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde ohnehin erst nach der Bundestagswahl kommen!“
Heilmann fügte hinzu: „Wenn die FDP sich dem Kanzler und der SPD beugt und einen Haushalt vorlegt, der hinterher nicht haltbar ist, verliert sie jede Glaubwürdigkeit.“
Der Druck auf die Ampel-Koalition ist also enorm, und die nächsten Schritte werden entscheidend für die rechtliche und politische Stabilität der Bundesregierung sein.