Faesers Pläne für Gesichtserkennung stoßen auf gemischtes Echo
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Faesers Pläne für Gesichtserkennung stoßen auf gemischtes Echo

Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Einführung von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei haben ein gemischtes Echo ausgelöst. Während einige Vertreter der Sicherheitsbehörden die Vorschläge unterstützen, gibt es erhebliche Bedenken und Kritik von verschiedenen politischen Akteuren und Datenschutzexperten.

Kritische Stimmen aus der Grünen-Bundestagsfraktion

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion, äußerte sich am Wochenende kritisch zu den Plänen von Faeser. Er wies darauf hin, dass das Vorhaben „verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen“ aufwerfe. Besonders besorgniserregend sei für ihn, dass die vorgeschlagene Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfe, sondern auch dem Koalitionsvertrag widerspreche. Der Koalitionsvertrag lehnt eindeutig die biometrische Überwachung im öffentlichen Raum ab, und von Notz befürchtet, dass Faesers Vorschläge diese Vereinbarungen untergraben könnten.

Kritik von der FDP: Klärungsbedarf und Koalitionsvertrag

Auch die FDP zeigt sich skeptisch gegenüber Faesers Vorschlägen. Maximilian Funke-Kaiser, der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bemängelte, dass Faesers Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt und dem Bundestag bisher nicht vorgelegt worden sei. Er stellte die Frage, wie die geplanten Maßnahmen mit den Vorgaben des Koalitionsvertrags in Einklang gebracht werden sollen, insbesondere mit der Ablehnung der biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum und dem Recht auf Anonymität im Internet. Funke-Kaiser fordert daher mehr Klarheit und eine umfassende Diskussion über die geplanten Gesetzesänderungen.

Besorgnis bei Datenschützern und Grünen-Politikern

Politiker der Grünen äußerten sich ebenfalls besorgt über die Pläne. Marcel Emmerich, Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, betonte die Notwendigkeit, den Schutz hochsensibler Daten zu gewährleisten und zu verhindern, dass solche Daten massenhaft durch KI-Systeme erfasst und ausgewertet werden. Die Gefahr, dass durch intransparente Algorithmen private Daten von unschuldigen Personen erfasst werden, sei hoch und müsse unbedingt verhindert werden.

Markus Beckedahl, Gründer der Plattform Netzpolitik.org, äußerte ebenfalls erhebliche Bedenken. Er ging davon aus, dass die geplanten Maßnahmen nicht verfassungskonform seien und die Rechte der Bürger massiv einschränken würden. Beckedahl warnt vor den potenziellen Risiken und Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte durch die geplanten Überwachungsmaßnahmen.

Unterstützung von Seiten der Kriminalbeamten

Im Gegensatz zu den kritischen Stimmen aus der Grünen-Bundestagsfraktion und der FDP begrüßte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die Vorschläge von Faeser. Dirk Peglow, Vorsitzender des BDK, erklärte, dass die Pläne „genau die richtige Intention“ hätten. Peglow betonte, dass es nicht akzeptabel sei, dass Polizeibehörden bei der Suche nach unbekannten Tatverdächtigen auf das Internet verzichten müssten, während investigative Recherchenetzwerke dieses nutzen könnten. Er forderte daher eine schnelle Schaffung der rechtlichen und technischen Grundlagen für eine Online-Fahndung.

Reaktion auf den Fall Daniela Klette

Faesers Vorstoß wird auch als Reaktion auf den Fall der als RAF-Terroristin gesuchten Daniela Klette interpretiert. Klette war im Februar festgenommen worden, nachdem sie jahrelang unerkannt in Berlin gelebt hatte. Berichten zufolge hatte ein Journalist Klette mithilfe von Gesichtserkennungssoftware identifiziert, nachdem sie private Fotos ins Internet gestellt hatte. Ermittler hatten zu diesem Zeitpunkt fehlende Befugnisse zur Durchführung solcher Recherchen im Internet beklagt, was die Notwendigkeit einer rechtlichen Grundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie verdeutlicht.