AfD-Hetzer Brandner muss Jahresgehalt Strafe Zahlen & schließt seinen Twitter-Account
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AfD-Hetzer Brandner muss Jahresgehalt Strafe Zahlen & schließt seinen Twitter-Account

Stephan Brandner, ein prominenter Vertreter der AfD und bekannter Rechtsextremist, sieht sich erneut einem juristischen Skandal gegenüber – dieses Mal mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Nachdem er die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller mehrfach als „Faschistin“ beleidigt hatte und wiederholt vom Landgericht Berlin gerügt wurde, muss er nun ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zahlen. Diese Summe entspricht dem durchschnittlichen Jahresgehalt in Deutschland und markiert einen neuen Höhepunkt in Brandners Serie von Hetze und Beleidigungen.

Einer der übelsten Hetzer der AfD: Brandner

Stephan Brandner ist für seine menschenverachtenden und rassistischen Äußerungen bekannt. Besonders in den letzten Jahren fiel er immer wieder durch extremistische und beleidigende Kommentare auf. Brandner nutzte den rechtsextremen Anschlag von Halle, um menschenverachtende Tweets zu verbreiten, in denen er zwischen Deutschen und Juden unterschied und den Trauernden vor der Synagoge vorwarf, „herumzulungern“. Außerdem griff er den jüdischen Publizisten Michel Friedman mit antisemitischen Beleidigungen wie „Koksnase“ an.

Seine Beleidigungen richteten sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen politische Gegner. Brandner bezeichnete diese als „Hackfresse“ oder „Produkt politischer Inzucht“ und äußerte sich abfällig über Angela Merkel und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Bei einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Buchenwald bestritt er die geschichtsrevisionistischen Aussagen seiner Partei und verharmloste völkische sowie antisemitische Äußerungen innerhalb der AfD.

Zusätzlich twitterte Brandner Drohungen und Beleidigungen, unter anderem gegen die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“, wobei er auch eine Drohung mit einer Machete aussprach.

32 Ordnungsrufe im Thüringer Landtag

Im Thüringer Landtag fiel Brandner immer wieder durch seine beleidigenden Reden auf. In den drei Jahren seiner Mitgliedschaft erhielt er insgesamt 32 Ordnungsrufe. Zum Vergleich: In der vorhergehenden Legislaturperiode wurden im Thüringer Landtag innerhalb von vier Jahren lediglich 42 Ordnungsrufe gegen alle 88 Abgeordneten ausgesprochen.

Brandner wurde zweimal aus Landtagssitzungen ausgeschlossen, einmal wegen beleidigender Äußerungen über die Grünen und ein weiteres Mal wegen weiterer Beleidigungen. Er selbst bezeichnete sich bei seiner Abschiedsrede als „Pöbler aus dem Landtag“. Seine abfälligen Äußerungen über Gegendemonstranten, politische Gegner und auch über Angela Merkel sind nur ein Teil seines problematischen Verhaltens.

Brandner verstößt mehrfach gegen gerichtliches Verbot

Im Januar erließ das Berliner Gericht eine Verfügung, die Brandner untersagte, Ann-Katrin Müller auf Twitter weiterhin als „Faschistin“ oder mit ähnlichen diffamierenden Begriffen zu bezeichnen. Trotz dieser gerichtlichen Anordnung ignorierte Brandner die Regelungen und setzte seine beleidigenden Äußerungen fort. Müllers Anwalt argumentierte erfolgreich, dass solche Bezeichnungen eine herabsetzende Wirkung haben und speziell auf Müllers Ruf als Journalistin abzielen, ohne dass es tatsächliche Beweise für die Vorwürfe gibt.

Brandner hielt sich nicht an das Verbot, und seine wiederholten Verstöße führten zu einem Ordnungsgeld von zunächst 5.000 Euro, das bei weiteren Verstößen auf 20.000 Euro anstieg. Als er am Abend der Europawahl erneut beleidigende Äußerungen gegen Müller machte, wurde eine zusätzliche Strafe von 30.000 Euro verhängt. Insgesamt beläuft sich die Strafe auf 50.000 Euro – eine beispiellose Summe, wie Müllers Anwälte betonen.

Brandner legt Twitter-Account still

In einer überraschenden Wendung hat Stephan Brandner seinen Hauptaccount auf Twitter deaktiviert. Mit fast 75.000 Followern war dieser Account eine zentrale Plattform für seine Hetze. Offiziell behauptet Brandner, die Sommerpause nutzen zu wollen, um sein Profil zu renovieren und zu säubern. Doch es ist naheliegend, dass dieser Schritt im Zusammenhang mit dem wachsenden juristischen Druck steht. Brandner könnte befürchten, dass seine Anwälte noch weitere beleidigende Beiträge finden, die zu noch höheren Ordnungsgeldern führen könnten.

Wer nicht hören will, muss fühlen

Das Gericht hat mit der aktuellen Strafe ein klares Signal gesetzt: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die Konsequenzen tragen. Der Fall zeigt einmal mehr, dass die AfD, mit ihrer Tendenz zur Hetze und Desinformation, juristischen und finanziellen Druck nicht ungeschoren überstehen kann. Die Reaktion von Brandner und seiner Partei auf diese Strafe wird entscheidend sein, um zu zeigen, ob sie bereit sind, ihre Strategie zu überdenken.