Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ vorläufig ausgesetzt hat. Dieses Verbot wurde zuvor vom Bundesinnenministerium erlassen und hatte weitreichende Konsequenzen für das Magazin und seine Verbreitung. Der Schritt war eine Reaktion auf die Einschätzung der Zeitschrift als rechtsextremistisch durch die Behörden. Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem „Compact“ 2021 vom Bundesverfassungsschutz als extremistisch, völkisch-nationalistisch und minderheitenfeindlich eingestuft wurde. Die Verbreitung der Zeitschrift war daraufhin stark eingeschränkt worden.
Das Gerichtsurteil und die vorläufige Aussetzung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, das Verbot vorläufig auszusetzen. Die Entscheidung erfolgte aufgrund eines Antrags der Compact-Magazin GmbH. Diese hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen. Das Gericht gab diesem Antrag statt und stellte fest, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen sind. In einer ersten Prüfung sei unklar gewesen, ob die Vorwürfe gegen das Magazin ausreichend seien, um ein Verbot zu rechtfertigen. Das Gericht wog das Interesse der Compact-Magazin GmbH an der Fortführung ihrer Tätigkeit gegen das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verbots ab.
Es wurde festgestellt, dass eine sofortige Einstellung des gesamten Angebots des Magazins die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit erheblich beeinträchtigen würde. Daher wurde das Verbot vorläufig ausgesetzt, und das Magazin konnte seine Tätigkeit fortsetzen, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird.
Reaktionen und Auswirkungen
Chefredakteur Jürgen Elsässer feierte die Entscheidung des Gerichts und äußerte auf der Plattform X seine Zuversicht. Er erklärte, dass das Magazin nun mindestens zwei Jahre weitermachen dürfe, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen werde. Dies bedeutet, dass die Zeitschrift weiterhin ihre Inhalte veröffentlichen kann, während der Rechtsstreit noch andauert.
Hintergrund des ursprünglichen Verbots
Das ursprüngliche Verbot wurde Mitte Juli 2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassen. Faeser hatte das Magazin als „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Neben dem Verbot wurden zeitgleich Geschäftsräume von „Compact“ in mehreren Bundesländern, darunter Sachsen, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt, sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern und Anteilseignern durchsucht. Diese Durchsuchungen waren Teil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots und zur Bekämpfung der rechtsextremistischen Propaganda, die von der Zeitschrift verbreitet wird.