AfD Thüringen sperrt alle Journalisten von Wahlparty aus
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AfD Thüringen sperrt alle Journalisten von Wahlparty aus

Die Partei beschloss, bei ihrer Wahlparty zur Landtagswahl am heutigem Sonntag keine Journalisten zuzulassen. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem das Landgericht Erfurt entschied, dass die AfD ursprünglich geplante Ausschlüsse von bestimmten Medienvertretern nicht durchführen darf.

Hintergrund und Entwicklung der Ereignisse

Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, Torben Braga, bestätigte am Samstagabend, dass nun alle Medienvertreter ausgeschlossen werden sollen. Dies sei eine direkte Konsequenz des Urteils des Landgerichts Erfurt, das nur einen Tag vor dem Wahlsonntag gefällt wurde. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, dass stattdessen Journalisten die Möglichkeit erhalten sollen, Partei- und Fraktionsvertreter der AfD im Thüringer Landtag zu interviewen.

Die Entscheidung des Gerichts folgte auf eine Klage mehrerer Medienhäuser, darunter der "Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz". Diese sahen die Pressefreiheit bedroht, als die AfD ankündigte, bestimmten Journalisten den Zutritt zu ihrer Wahlparty zu verweigern. Das Gericht gab den Medienhäusern recht und urteilte, dass die AfD diese Journalisten zulassen muss.

Die Reaktion der AfD und die Bedeutung des Urteils

Die AfD hätte die Möglichkeit gehabt, gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt beim Oberlandesgericht vorzugehen, entschied sich jedoch stattdessen für den drastischen Schritt, alle Journalisten auszuschließen. Diese Entscheidung ist besonders brisant, da Wahlpartys traditionell wichtige Veranstaltungen für die politische Berichterstattung sind. Bei solchen Events sammeln Journalisten Eindrücke zur Stimmung in der Partei, führen Interviews mit prominenten Vertretern und analysieren die Wahlergebnisse.

Am Wahlsonntag wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD tritt mit ihrem Spitzenkandidaten Björn Höcke an. In den jüngsten Umfragen lag die Partei mit etwa 30 Prozent auf dem ersten Platz. Die Einstufung des Thüringer Verfassungsschutzes als „gesichert rechtsextremistisch“ unterstreicht die Kontroverse um die Partei.

Die Begründung des Gerichts und die Argumentation des Richters

Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen argumentierte in seinem Urteil, dass die Wahlparty der AfD keinen rein privaten Charakter habe, sondern als Veranstaltung mit „informatorischem Charakter“ zu betrachten sei. Da die AfD bereits anderen Medienvertretern den Zutritt gestattet habe, sei die Veranstaltung faktisch öffentlich und müsse demnach auch weiteren Journalisten die Teilnahme ermöglichen.

Der Richter stellte zudem klar, dass der Anspruch auf Zutritt zu einer solchen Veranstaltung bei beengten räumlichen Verhältnissen nicht grenzenlos sein könne. Allerdings hätte die AfD in diesem Fall ein transparentes Akkreditierungsverfahren einführen müssen, um eine faire Auswahl der Medienvertreter zu gewährleisten. Laut Braga hatten sich bis Samstagvormittag rund 150 Medienvertreter für die Wahlparty angemeldet. Die Kapazität des Veranstaltungsortes, der bis zu diesem Zeitpunkt geheim gehalten wurde, erlaubte jedoch nur insgesamt 200 Teilnehmer. Von diesen 200 Plätzen waren bereits 50 für Medienvertreter reserviert.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen und ihre Implikationen

Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt basierte auf einer vorangegangenen mündlichen Verhandlung. Diese wurde nötig, da die AfD gegen einen früheren Eil-Beschluss des Gerichts Einspruch eingelegt hatte. Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor diesem Eil-Beschluss rechtliches Gehör hätte bekommen müssen, was nun im Rahmen der mündlichen Verhandlung geschehen ist.

In einem weiteren Fall entschied das Landgericht, dass ein anderer Journalist, der ebenfalls geklagt hatte, ebenfalls zur Wahlparty zugelassen werden müsse. Der Verfassungsgerichtshof hatte das Landgericht zuvor gerügt, weil es der AfD eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September eingeräumt hatte – also nach dem Wahltag. Die Entscheidung musste laut Verfassungsgerichtshof jedoch vor der Wahlparty getroffen werden, was nun geschehen war.

Bedeutung für die Medienfreiheit und die politische Kultur in Deutschland

Dieser Vorfall wirft grundlegende Fragen über die Medienfreiheit und die politische Kultur in Deutschland auf. Die Entscheidung der AfD, keine Journalisten zur Wahlparty zuzulassen, könnte als Versuch gesehen werden, unliebsame Berichterstattung zu unterbinden und die Kontrolle über die eigene Außendarstellung zu behalten. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung des Gerichts, dass es in Deutschland rechtliche Mittel gibt, um gegen solche Einschränkungen der Pressefreiheit vorzugehen.

Der Ausschluss von Journalisten von einer wichtigen politischen Veranstaltung wie einer Wahlparty ist ein beunruhigendes Signal für die demokratische Kultur und die Meinungsfreiheit in Deutschland. Es zeigt, wie wichtig es ist, dass die Medienlandschaft in Deutschland weiterhin pluralistisch bleibt und dass die Gerichte bereit sind, die Pressefreiheit zu verteidigen.